Corona-Maskenaffäre - Tandler räumt Steuerfehler im Maskenverfahren ein
Im bayerischen Steuerverfahren rund um den Corona-Maskenskandal hat die Angeklagte Andrea Tandler, die Tochter eines Politikers, unter Tränen zugegeben, dass es bei der Besteuerung ihrer millionenschweren Provisionen zu Fehlern und Versäumnissen gekommen sei. Den Vorwurf der vorsätzlichen Steuer-, Einkommen- und Schenkungsteuerhinterziehung wies sie am Dienstag vor dem Ersten Landgericht München jedoch erneut ab.
Das Verfahren könnte vorerst schnell enden: Die Verfahrensbeteiligten planen, am Dienstagnachmittag private Gespräche über eine mögliche Einigung zu führen.
Konkret gab Tendler am Dienstag zu, dass sie und ihr Geschäftspartner N. vor allem zu Beginn nicht so oft zu Grunwalds Büros in der Nähe von München gegangen seien, wie „wir es hätten tun sollen“. Dies ist relevant, weil die Staatsanwaltschaft Tendler vorwirft, Einkünfte aus dem Maskengeschäft nicht in München, sondern in Grünwald zu versteuern – wo im Vergleich zur Landeshauptstadt nur etwa die Hälfte der Gewerbesteuer gezahlt wird. Dies war der Fall, obwohl München der „Verwaltungsstandort“ war.
Doch Tandler glaubt, dass sie und ihre Geschäftspartner in Grünwald „mehr als ein reines Briefkastenbüro“ gehabt hätten und das nicht ihre Absicht gewesen sei. „Aber leider kam eins zum anderen.“ Das dürfe kein Grund sein, „denn ich verstehe jetzt, dass wir hier einen Fehler gemacht haben“, sagte der Angeklagte. „Als unsere Kanzlei in Grünwald die Arbeiten nicht nach unseren ursprünglichen Plänen ausgeführt hat, hätten wir das Finanzamt umgehend informieren müssen. Für diese Versäumnisse entschuldige ich mich ausdrücklich.“
Zu den Vorwürfen, sie habe Steuern in Millionenhöhe hinterzogen, sagte Tendler, es sei nie ihre Absicht gewesen, „eine fragwürdige Struktur zu wählen, um Steuern zu sparen“. Die LLC-Struktur wird ausschließlich wegen des Aufschubeffekts gewählt, nicht um die endgültigen Steuern zu senken. „Ich hätte nie gedacht, dass daran etwas nicht stimmen könnte.“ Tandler bemerkte, dass damals eine große Steuerkanzlei beauftragt worden sei, fügte aber hinzu: „Aber am Ende des Tages wusste ich, dass ich eine Steuererklärung abgeben würde und dass ich gehen würde.“ um es einzureichen. Verantwortlich für die Richtigkeit.“
In der Anklageschrift wird behauptet, dass Tendler illegal Provisionen in Millionenhöhe gesammelt habe, und zwar nicht in seiner persönlichen Eigenschaft, sondern über das Unternehmen. Darüber hinaus soll N. die Hälfte der Gesellschaftsanteile einer damals neu gegründeten GmbH erworben haben, obwohl er zuvor keine Einlagen geleistet hatte. Dies ist die Grundlage für den Vorwurf der Schenkungsteuerhinterziehung.
Tandler sagte, die Idee, N. eine Schenkung zu machen, „war mir nie in den Sinn gekommen, weil ich uns immer als gleichstarke Geschäftspartner gesehen hatte“, und fügte hinzu: „Mögliche Schenkungssteuern waren nie Gegenstand unserer Steuervorschläge.“ Gleichzeitig gab sie auch zu, dass ihre Rolle bei der Organisation des Maskengeschäfts „objektiv“ größer sei als die ihrer Geschäftspartner. Erst ihre Verbindung besiegelte damals den Deal. „Wenn es den Eindruck erweckt hat, dass ich daran Zweifel hatte, bereue ich es und entschuldige mich dafür.“ Dennoch sei N. an vielen Tagen „treibende Kraft“ und Stratege gewesen. Sie war überzeugt, dass N. Anspruch auf die Hälfte der Provision habe.
Gegen Tandler und seinen Geschäftspartner N. wurde Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug in drei Fällen angeklagt, dem Angeklagten N. wurde Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Mittäterschaft bei der Steuerhinterziehung vorgeworfen. Ausgangspunkt war die riesige Provision, die Tandler – die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerald Tandler – zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 erhielt. Der Vorfall sorgte damals landesweit für Schlagzeilen.
Insgesamt soll Tandler Steuern in Höhe von 23,5 Millionen Euro hinterzogen haben. Konkret geht es laut Anklage um nicht gezahlte Einkommensteuer in Höhe von 8,7 Millionen Euro, gemeinschaftliche Steuerhinterziehung in Höhe von 6,6 Millionen Euro und Steuerhinterziehung in Höhe von 8,2 Millionen Euro. Die Erste Staatsanwaltschaft München schätzte den wirtschaftlichen Schaden schließlich auf 15,2 Millionen Euro. Im Falle einer Verurteilung drohen Tandler und ihrem Partner lange Haftstrafen wegen des Verlusts erheblicher Steuereinnahmen.
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Quelle: www.stern.de