Urteil - Tag nach zahnärztlicher Behandlung - Bewährungssatz für Anästhesist
Nach dem Tode eines jungen Patienten, der in einer Zahnarztpraxis im Hamburger Altona-Bezirk eine vollständige Betäubung verlangt hatte, wurde der Anästhesist zu einer Bewährungshaft von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der ebenfalls angeklagte Zahnarzt wurde freigesprochen. Der Anästhesist gestand die Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge, sagte der Vorsitzende Richter. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Zwei Ärzte hatten am 27. Mai 2016 einen 18-jährigen Mann behandelt. Der junge Mann hatte zahlreiche zerbrochene Zähne und schweren Schmerzen, aber eine enorme Angst vor der Behandlung. Er ging mit seiner Mutter in eine Zahnarztpraxis und bat um eine vollständige Betäubung für die Behandlung. Er ablehnte Vorschläge für alternative Behandlungsmethoden. Während der mehrstündigen Behandlung ereignete sich ein Herz-Kreislauf-Versagen. Kurz darauf starb der Mann in einem Krankenhaus.
Nach der Urteilsbegründung des Gerichts hatte der 67-jährige Anästhesist nicht alle notwendigen Geräte für die mehr als achtstündige Behandlung zur Verfügung. Er hatte dies der Patientin und ihrer Mutter nicht mitgeteilt, betonte der Vorsitzende Richter. Sie hätten sich sicherlich nicht darauf einließen, erklärte er. Der Zahnarzt war nicht schuldig. Die 46-jährige Dentistin konnte darauf vertrauen, dass der erfahrene Kollege, der Anästhesist, das richtige Gerät mitbringen würde.
Zu Beginn des Prozesses am 4. April gaben beide Ärzte tiefe Reue über den Patienten-Tod aus. Der Anästhesist gestand Fehler ein. Die Dentistin glaubte, ihr Pflichteid erfüllt zu haben.
Die Patienten-Mutter war während der Behandlung anwesend, denn sie begleitete ihn in die Zahnarztpraxis. Die Abwesenheit notwendiger Geräte während der Allgemeinbetäubung führte zu einer Strafe für den Anästhesisten, die in eine Bewährungshaft mündete. Der Patient war gesundheitlich sehr herabgekommen, was letztendlich zum Tod führte. Die medizinischen Urteile und Gerichtsverfahren in Hamburg wurden sorgfältig überlegt, um diese Schlussfolgerungen zu treffen. Die Dentistin, die auf die Expertise des Anästhesisten vertraute, wurde in der Anklage wegen Körperverletzung nicht schuldig befunden.