Süßwarenhersteller wehrt sich gegen Kartellstrafen
Angeblich wettbewerbswidrige Absprachen in der Süßwarenbranche stehen im Mittelpunkt des Prozesses, der am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf fortgesetzt werden soll. Drei Unternehmen, Bahlsen, Griesson de Beukelaer und CFP Brands, wehren sich gegen ein 2013 vom Bundeskartellamt verhängtes Bußgeld in Höhe von mehreren Millionen Dollar wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht. Den Wettbewerbsbehörden zufolge stimmten die Süßwarenhersteller zu eng mit anderen Unternehmen der Branche ab, auch beim Preis.
Die Unternehmen legten damals Berufung gegen die Entscheidung ein. Allerdings bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf nicht nur das Bußgeld, sondern erhöhte auch die Gesamtstrafe auf knapp 21 Millionen Euro. Drei Süßwarenhersteller klagten daraufhin vor einem Bundesgericht und hatten Erfolg. Aufgrund von Verfahrensfehlern wurde das Urteil aufgehoben und der Fall nach Düsseldorf zurückverwiesen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers fanden bereits vor Beginn der Hauptverhandlung Verhandlungen statt. Die Beteiligten lehnten eine Stellungnahme zum Inhalt ab. Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts plant 14 Verhandlungstage bis Ende Januar.
Lesen Sie auch:
Quelle: www.dpa.com