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Student ermordet Ex-Freundin - BGH muss Urteil überdenken

Ein 18-Jähriger muss lange ins Gefängnis für das Stechen seiner Ex-Freundin an ihrer gemeinsamen Schule in der Nähe von Heidelberg. Der Anwalt hatte eine mildere Strafe beantragt. Dies hat nun Konsequenzen.

Ein 18-Jähriger stach seine 18-jährige Ex-Freundin an ihrer gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei...
Ein 18-Jähriger stach seine 18-jährige Ex-Freundin an ihrer gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg.

- Student ermordet Ex-Freundin - BGH muss Urteil überdenken

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss sich mit der Tötung eines Schülers beschäftigen, der seine Ex-Freundin an ihrer gemeinsamen Schule im nördlichen Baden-Württemberg getötet hat. Der 18-jährige Angeklagte hat durch seinen Verteidiger Berufung eingelegt, wie ein Sprecher des Heidelberger Landgerichts mitteilte. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet.

Das Gericht hatte den Deutschen wegen Mordes und Körperverletzung zu 11 Jahren Haft verurteilt, nachdem er seine 18-jährige Ex-Freundin an ihrer gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot im Januar erstochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von 13 Jahren für Mord gefordert. Die Verteidigung plädierte auf 8 Jahre wegen Totschlags. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der 18-Jährige hat das Verbrechen gestanden.

Der BGH wird das Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüfen. Er wird keine Zeugen hören oder Beweise sammeln. Die obersten deutschen Strafrichter können das Urteil bestätigen, ändern oder aufheben. Im letzteren Fall müssten umstrittene Teile neu verhandelt werden.

Die Berufung des Verteidigers des 18-Jährigen stellt die Rechtsmäßigkeit der ursprünglichen Urteile in dem Fall infrage. Die Rolle des Bundesgerichtshofs bei der Überprüfung des Falls besteht darin, mögliche rechtliche Fehler im Urteil zu identifizieren und zu korrigieren.

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