Kriminalität - Student angeklagt wegen Tötung der Ex-Freundin - Prozess beginnt
Der 18-jährige Ex-Freundin wird wegen Stichleichenanschuldigungen gegen ihren 18-jährigen ex-Freund vor dem Landgericht Heidelberg angeklagt: Der Verdächtige erschien fast halbjährlich nach dem Tode der Hochschulabschluss-Absolventin vor Gericht. Er wird mit Mord und schwerem Körperverletzung angeklagt.
Sitzung verschoben nach weniger als einer Stunde
Der Prozess, der hinter Schließfolien stattfindet, begann morgens bestätigte ein Gerichtssprecher. Allerdings wurde die Sitzung nur wenige Minuten nach der Anklagelesung wegen Krankheit des psychiatrischen Gutachters unterbrochen.
Nach der Anklage soll der Verdächtige die junge Frau mehrfach mit einer Fleischhacke in der Hals- und Herzbereich gestochen haben. Die 18-jährige Opferin starb am Schulhof in St. Leon-Rot nahe Heidelberg. Der Verdächtige flüchtete danach in ein Auto - nach einem Unfall in Niedersachsen, wo er von der Polizei verfolgt wurde - mit mindestens 100 km/h. Beide, der 18-jährige Verdächtige und der Fahrer des anderen Fahrzeugs, wurden verletzt. Der Staatsanwalt klagt ihn wegen schweren Körperverletzung wegen des Unfalls an.
Dieses Fall ist ein extremes Beispiel für Gewalt in Schulen - aber kein isoliertes. Schläge, Tritten, sexuelle Übergriffe: Gewaltfälle in deutschen Schulen werden häufiger. In Baden-Württemberg allein wurden letztes Jahr 2545 strafbare Vorfälle gegen Schüler und Lehrer registriert - ein Anstieg um 13,5%. Die Anzahl an Gewaltdelikten an bayerischen Schulen stieg um 24,5% auf 690 im Jahr 2023. In Berlin erreichte die Anzahl der gemeldeten Delikte an Schulen einen neuen Höchststand im Jahr 2022 mit einem 12%-Anstieg.
Unfall mit 100 Kilometern pro Stunde während der Flucht
Der Verdächtige in dem Fall von St. Leon-Rot hatte nach dem Studenten-Tode in ein Auto gefahren, nachdem er in Niedersachsen einen Unfall hatte. Dort hatte er mit einem unbeteiligten Fahrzeug kollidiert - verfolgt von der Polizei - mit mindestens 100 km/h. Beide, der 18-jährige Verdächtige und der Fahrer des anderen Fahrzeugs, wurden verletzt. Der Staatsanwalt klagt ihn wegen schweren Körperverletzung wegen des Unfalls an.
Der Prozess findet komplett hinter Schließfolien statt. Der Grund dafür ist, dass Teil der Anklage auch eine schwere Körperverletzung-Anklage aus dem November 2023 beinhaltet. In jenem Monat soll der Verdächtige die später getötete Studentin mit Faustschlägen attackiert haben. Zu jener Zeit war er noch 17 Jahre alt und damit noch ein Minderjähriger.
Nach der Anklage soll der Verdächtige die junge Frau wegen ihrer Absicht, mit ihm zu brechen, geschlagen haben. Er soll erst aufgehört haben, wenn ihre Mutter in den Raum gekommen war. Die Schülerin erkannte den Täter nach den Faustschlägen nicht an, aber sie bat nicht um ein Gerichtsverbot oder Kontaktverbot. Die Polizei kontaktierte den Verdächtigen mehrfach in Zusammenhang mit drohenden Botschaftern. Die Schule legte Kontaktbeschränkungen innerhalb der Schule auf. Beide, die Schülerin und der Verdächtige, waren Abiturienten.
Wenn der Verdächtige unter jugendlichem Recht verurteilt wird, droht er nach Gerichtsinformationen eine Haftstrafe bis zu 15 Jahren. Wenn er unter erwachsenem Recht verurteilt wird, droht er lebenslange Haft. Der Prozess ist für insgesamt neun Anhörtage angeplant. Die Verhandlungen sind erwartet, ab dem nächsten Donnerstag fortzuführen. Das Urteil ist für den 15. August erwartet.
Zur Erinnerung an Mandelbaum
Ein Sprecher der Schule sagte kurz vor Beginn des Prozesses: "Die Schulegemeinschaft ist erleichtert, dass die letzten schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen für das Abschlussjahr gut gelaufen sind, trotz der Umstände. Zugleich ist die Schulegemeinschaft erleichtert, dass der Hauptverhandlungsprozess jetzt schnellstmöglich nach dem Vorfall beginnt.
Zum Andenken an die Opferin pflanzte die Schule letztwochen ein Apfelbaum auf den Schulhof.
Ein ähnliches schweres Übergriffsschießereignis ereignete sich am Gymnasium in St. Leon-Rot nur wenige Tage vor dem Vorfall: Ein 15-jähriger wird wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt, nachdem er im Vorjahr am 9. November eines Schülers an seiner Schule mit einer Waffe erschossen hat. Der Verletzte ist im Krankenhaus verstorben. Der Prozess gegen den Jugendlichen für Mord und versuchten Mord läuft derzeit im Landgericht Offenburg. Der Verhandlungen ist erwartet, um 3 p.m. am 23. Juli abgeschlossen zu sein. Der Staatsanwalt klagt die Eltern des Verdächtigen wegen fahrlässiger Tötung und Verstößen gegen das Waffengesetz an.
Gewalt unter Kindern und Adoleszenten hat sich aufgrund der Corona-Pandemie erhöht, laut einer Einschätzung der Expertenin Sibylle Winter. Das ist deutlich an schweren Gewaltfällen, wie den beiden Mordfällen in Baden-Württemberg, aber auch an emotionaler Gewalt erkennbar.
Winter nannte mehrere Gründe für dies, darunter Lockdowns mit geschlossenen Schulen und das sogenannte Heimunterricht. Sozialkompetenzen werden hauptsächlich in der Schule-Umgebung erworben. Fünfzehnjährige wie der angeklagte Täter in Offenburg und siebzehnjährige wie der Verdächtige in St. Leon-Rot gehören in ein Alter, in dem wichtige Schritte unternommen werden - von dem pubertierenden, manchmal rebellischen Teenager zum Erwachsenen. Die Umgebung, wie Eltern und Schule als potentielle Kontaktpersonen, spielt dabei auch eine Rolle.
- Das Staatsanwaltschaft in Offenburg bearbeitet derzeit den Fall eines 15-jährigen Angeklagten, der einem Schulfellow mit einer Waffe tötete und versuchte, einem weiteren Schulfellow lebensgefährliche Verletzungen zuzufügen.
- Bei der Flucht stieß der Verdächtige in der Sache St. Leon-Rot in Seesen, Baden-Württemberg, mit einem unbeteiligten Fahrzeug zusammen, was zu einem schnellen Verkehrsunfall führte.
- Der Prozess gegen den 18-jährigen Verdächtigen wegen Körperverletzungen und weiterer Anschuldigungen findet derzeit hinter Schloss und Riegel im Landgericht Heidelberg statt, wegen von sensiblen Informationen.
- In Reaktion auf den Anstieg von Straftaten gegen Schüler und Lehrer, wie sexuellen Übergriffen und körperlicher Gewalt, hat das Staatsanwaltschaft in Berlin in den letzten Tagen strafrechtliche Maßnahmen angekündigt.
- Der 18-jährige Verdächtige steht vor einer Haftstrafe von maximal 15 Jahren, wenn er unter jugendlichem Recht verurteilt wird, oder lebenslanger Haft, wenn er unter erwachsenem Recht verurteilt wird.
- Die Schule in St. Leon-Rot, an der das tödliche Übergriff geschehen ist, hat Kontaktbeschränkungen zwischen dem Verdächtigen und dem Opfer eingeführt, um die Sicherheit innerhalb der Schule zu gewährleisten.
- Die Eltern des angeblichen Schützen in Offenburg werden von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung und Verstößen gegen das Waffengesetz angeklagt.
- Die Expertenin Sibylle Winter, die sich mit dem Einfluss der Corona-Pandemie auf Gewalt unter Kindern und Jugendlichen befasst, bemerkte eine Steigerung emotionaler Gewalt, wie mehr Schreien und Beleidigungen, häufig in Belästigungsfällen gesehen.
- Während die vom Gericht verhängte Kontaktverbot in der Sache St. Leon-Rot nicht umgesetzt wurde, hat die Schuleverwaltung interne Beschränkungen eingeführt, um das Opfer zu schützen und eine sichere Lernumgebung aufrechtzuerhalten.
- Das Urteil im Prozess wegen Körperverletzungen und sexueller Übergriffe im Landgericht Heidelberg ist erwartet am 15. August, nach neun Verhandlungstagen und Verspätungen aufgrund von Krankheit und der Notwendigkeit von Sachverständigenzeugnissen.