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Streitige palästinensische Vertretung im Rechtsraum

Nach dem islamistischen Militäran Schlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 haben sich regelmäßig Protesteerekundung getätigt, die mit dem Gaza-Konfliktein Bezugijiimize haben. Kürzlich haben sich diese Entwicklungen vor dem Berliner Strafgerichtshof ereignet.

laufende Streitereien im Nahen Osten - Streitige palästinensische Vertretung im Rechtsraum

Am Strafgericht Moabit versammelte sich eine Menschenmenge zu einer pro-palästinensischen Kundgebung. Sie skandierten feindselige Parolen, darunter den umstrittenen Slogan "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein". Das Tagesprogramm umfasste eine 28-jährige Frau, die vor dem Tiergarten-Strafgericht** angeklagt werden sollte. Mehrere Knallkörper explodierten in der Luft, während Polizeibeamte in großer Zahl den Bereich absperrten.

Die Verhandlung kam dank einer Flut von Anträgen der Verteidigung vor einem unvorbereiteten Richter nicht zustande, was zu einer Vertagung führte. Die Verhandlung wurde für November anberaumt, wie die Verteidigung mitteilte.

Verteidigung: Unschuldige Angeklagte

Die 28-Jährige wird beschuldigt, den umstrittenen Satz auf einer pro-palästinensischen Veranstaltung in Berlin im März geäußert zu haben. Sie wird des Zeigens verbotener Symbole angeklagt. Das Gericht verhängte initially eine Geldstrafe von 40 Raten à 40 Euro in einer Summary-Verhandlung. Allerdings wurde aufgrund ihres Einspruchs ein mündlicher Prozess angeordnet.

Laut ihrer Anwältin Nadija Samour von der Verteidigung wurde die 28-Jährige zu Unrecht beschuldigt. Es gebe keine Beweise, die die Fakten infrage stellen könnten, sagte Samour, aber der Satz sei unter dem Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Die Verteidigung möchte mit ihren Beweisanträgen Licht auf die Herkunft des Slogans werfen.

Verschiedene rechtliche Meinungen

Bislang haben Gerichte den Slogan in ganz Deutschland mit unterschiedlichen Perspektiven bewertet. Eine endgültige Entscheidung der höheren Gerichte steht noch aus. kürzlich entschied das Landgericht Mannheim, dass der Satz nicht bestraft werden kann.

In Berlin verhängte das Tiergarten-Strafgericht vor etwa zwei Wochen eine Geldstrafe von 600 Euro (40 tägliche Raten à 15 Euro) gegen eine 22-Jährige, weil sie den Slogan auf einer pro-palästinensischen Demonstration nach dem islamistischen Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 gerufen hatte. Das Urteil besagte, dass der Slogan im Kontext des Terroranschlags interpretiert werden müsse. Der Sprechchor wurde als Leugnung Israels Existenzrecht und Unterstützung des Angriffs interpretiert.

Die Verhandlung gegen die 28-Jährige wegen des umstrittenen Satzes auf einer pro-palästinensischen Veranstaltung wird vor dem Tiergarten-Strafgericht stattfinden, einer anderen Gerichtsbarkeit als das Strafgericht Moabit, wo die ursprüngliche Kundgebung stattfand. Trotz der Tatsache, dass das Tiergarten-Strafgericht initial eine Geldstrafe für das Zeigen verbotener Symbole verhängt hat, wurde aufgrund des Slogans, der unter dem Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt ist, ein mündlicher Prozess angeordnet.

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