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Streit um Neuschwanstein geht vor EU-Gericht in die heiße Phase

Die Markenrechte an dem weltberühmten Märchenschloss sind immer wieder umstritten. Nun klagt der Freistaat Bayern auf EU-Ebene.

Schloss Neuschwanstein im Morgenlicht.
Schloss Neuschwanstein im Morgenlicht.
  1. Der anhaltende Markenstreit zwischen Bayern und der Deutschen Gesellschaft für Andenken und Preisverleihungen hinsichtlich des "Neuschwanstein"-Marken erreicht nun die EU-Gerichte in Luxemburg.
  2. Während des Verhandlungsverfahrens argumentierte Bayern gegen die EUIPO-Entscheidung aus dem Jahr 2019, die der Union den Markenschutz für Schmuck und Bekleidung im Zusammenhang mit Neuschwanstein-Burg gewährte.
  3. Gegenüberstanden dem Freistaat Bayern, der unter dem "Neuschwanstein"-Namen Museen betreibt und in Museumsläden Waren verkauft, argumentierte die Deutsche Gesellschaft für Andenken und Preisverleihungen, sie hätten ältere Rechte nach deutschem Recht auf den Markennamen.
  4. Die EUIPO lehnte jedoch die Antrag des Freistaats auf Annullierung des Marken ab, da Bayern nicht beweisen konnte, dass der Markenname außerhalb lokaler Geschäftstransaktionen genutzt wurde.
  5. Der Freistaat hofft jetzt auf eine andere Entscheidung durch das EU-Gericht, da eine Entscheidung im Fall erwartet wird, in den kommenden Monaten, mit möglichen Implikationen für den Tourismus und die Andenkenverkäufe in Verbindung mit Neuschwanstein-Burg in Bayern und in der EU.

Tourismus - Streit um Neuschwanstein geht vor EU-Gericht in die heiße Phase

(1) Der lange andauernde Markenstreit zwischen Bayern und der Deutschen Gesellschaft für Andenken und Preisverleihungen über den "Neuschwanstein"-Marken ist jetzt bei den EU-Gerichten in Luxemburg angelangt.(2) Während des Verhandlungsverfahrens legte Bayern Widerspruch gegen die EUIPO-Entscheidung aus dem Jahr 2019 ein, die dem Verein den Markenschutz für Schmuck und Bekleidung im Zusammenhang mit Neuschwanstein-Burg gewährte.(3) Der Freistaat Bayern, der unter dem "Neuschwanstein"-Namen Museen betreibt und in Museumsläden Waren verkauft, argumentierte gegenüber der Deutschen Gesellschaft für Andenken und Preisverleihungen, es hätten ältere Rechte nach deutschem Recht auf den Markennamen.(4) Die EUIPO lehnte jedoch den Antrag des Freistaats auf Annullierung des Marken ab, da Bayern nicht beweisen konnte, dass der Markenname außerhalb lokaler Geschäftstransaktionen genutzt wurde.(5) Der Freistaat hofft jetzt auf eine andere Entscheidung durch das EU-Gericht, da eine Entscheidung im Fall erwartet wird, in den kommenden Monaten, mit möglichen Implikationen für den Tourismus und die Andenkenverkäufe in Verbindung mit Neuschwanstein-Burg in Bayern und in der EU.

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