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Streit um Kraftwerk-Beat-Sampling geht vor den Europäischen Gerichtshof

Sampling-Streit um Kraftwerk-Beat
Ralf Hütter (l-r), Henning Schmitz, Fritz Hilpert und Falk Grieffenhagen von Kraftwerk auf der Bühne.

Hier geht es um künstlerische Freiheit und die Grenzen des Urheberrechts: Ein mehr als zwei Jahrzehnte währender Rechtsstreit um zwei Tonsekunden zwischen Elektropop-Pionier Kraftwerk und Musikproduzent Moses Pelham. Die Reihenfolge wendet sich erneut an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Verfahren am Donnerstag ausgesetzt. Luxemburger Richter müssen unter anderem entscheiden, was genau eine Parodie ist. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch sagte, es sei bislang überhaupt nicht klar.

Was ist eine Parodie?

Seit der Übernahme des EU-Rechts in deutsches Recht heißt es im Urheberrecht: „Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe veröffentlichter Werke zum Zwecke der Karikatur, Parodie und Nachahmung ist gestattet. Karikatur und Parodie sind im Deutschen jedoch zulässig.“ ein bekannter Begriff, aber Parodie wird selten verwendet. Im Allgemeinen bezieht sich der Begriff auf eine Nachahmung des Stils oder der Ideen eines Künstlers.

Einschränkend sind jedoch beispielsweise humorvolle Anforderungen, stilistische Nachahmungen oder Hommagen Es ist fraglich, ob der Standard gilt. Koch. Im französischen Recht spielt beispielsweise die humorvolle Absicht eine wichtige Rolle. Die zweite Frage betrifft, ob festgestellt werden muss, dass jemand absichtlich eine Parodie erstellen wollte, oder „die Figur als identifizieren“ muss „Parodie“ reicht aus.

Der Kontext des Streits ist, dass der Fall entstand, als sich die gesamte Branche mit grundlegenden Fragen zum Verhältnis zwischen künstlerischer Freiheit und Urheberrechtsschutz auseinandersetzte: Pelham bremste eine Kraftwerk-Produktion von 1977 leicht aus Der Beat von „Metall auf Metall“ – im Wesentlichen „bang-dänge-däng-däng“ – sollte 20 Jahre später auf „Nur mir“, einer Zusammenarbeit mit der Rapperin Sabrina Setlur, in einer Endlosschleife gespielt werden. Diese Interpretation von Musik in einem neuen Kontext nennt man Sampling. Dies ist in der Rap- und Hip-Hop-Musik üblich.

Beat in Sound Archives

Pelham, jetzt 52, fragte jedoch nicht um Erlaubnis. Der gebürtige Frankfurter stolperte in einem Tonarchiv über den Rhythmus und war fasziniert von der „Gleichgültigkeit der Musik“, wie er es einmal ausdrückte. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter, 77, der kürzlich nach Karlsruhe reiste, um das einzige Deutschlandkonzert der Band in diesem Jahr zu besuchen, fühlt sich bestohlen und wird strafrechtlich verfolgt.

Das Verfahren ist durch die Gerichte gegangen: Lediglich der BGH hat inzwischen eine fünfte Entscheidung verkündet. Beteiligt ist neben dem Europäischen Gerichtshof auch das Bundesverfassungsgericht. „Das ist eine grundsätzliche Angelegenheit“, sagte Matthias Siegmann, der Pelham vertritt, bei der Anhörung Anfang Juni. „Zeit spielt also keine Rolle.“

Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) entschied kürzlich zugunsten der Kläger, unter anderem, dass sie Ersatz für etwa 18,5 Schadenjahre verlangen können. Jahr. Das Gericht wies das Verfahren einige Zeit nach dem 7. Juni 2021 ab, als die EU-Gesetzgebung in deutsches Recht umgesetzt wurde. Man dachte, dass es nun möglich sein würde, die Klangsequenzen aus „Metal on Metal“ zu reproduzieren und durch Sampling in eigenständige Neukompositionen zu verwandeln. Das OLG hat der Berufung gegen diesen Zeitraum jedoch stattgegeben, so dass sie nun an den BGH verwiesen wird.

Laut Koch vertrat der Karlsruher Richter auch eine relativ weite Auslegung des Begriffs „Nachahmung“. Andernfalls könne die Kunstfreiheit nicht geschützt werden, wenn es sich bei dem Werk nicht um eine Karikatur oder Parodie handele, erklärte der Richter. „Hier handelt es sich nicht nur um eine urheberrechtliche Genehmigung des Samplings.“ Es gab keine Frist für eine Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs. Erst nach Erhalt der Antworten wird der BGH mit den Verhandlungen fortfahren.

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