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Streit um Denkmalentfernung: Gericht fordert neues Gutachten

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Müssen die denkmalgeschützten Villen englischer Gärten modernen Häusern weichen? Seit Montag streiten die Hausbesitzer, die das Haus abreißen wollen, mit der Stadt München vor dem Verwaltungsgericht. Es dürfte eine Weile dauern, bis eine Entscheidung zustande kommt – das Gericht beschloss, ein zusätzliches Sachverständigengutachten einzuholen.

Damit soll die Kernfrage des Programms beantwortet werden: Sind Häuser, die zwischen 1928 und 1929 gebaut wurden, Denkmäler oder Denkmäler? Ist das ein Denkmal? nicht wahr? Bisher liegen zwei Stellungnahmen vor, eine vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und eine im Namen des Klägers. Sie kamen zu widersprüchlichen Schlussfolgerungen.

Laut Landesamt ist das zweigeschossige Gebäude mit Satteldach „ein Zeugnis der Verdichtung der Stadtteile Max Wörstadt und Schwabing“ und durch die unterschiedliche Mischung künstlerisch wertvoll. Architektonischer Stil. Die Kläger argumentierten, dass das Haus aus historischen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen nicht in die Liste aufgenommen werden müsse.

Das Gebäude liegt direkt gegenüber dem Englischen Garten an der Queen Street und steht seit 2017 unter Denkmalschutz. . Der Eigentümer sagte, er werde auf dem Grundstück ein neues Zuhause für sich und seine Familie bauen.

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