- Streit um Büsche auf Radweg: kaum eine Chance für Kläger
Der Streit um die hohen Kosten für das Beschneiden von Ästen und Sträuchern entlang eines Radwegs steht noch immer vor dem Verwaltungsgericht Münster aus. Richter Markus Schwegmann gab dem Kläger, einem Rentner, jedoch während der mündlichen Verhandlung klare Hinweise. Als Eigentümer des Grundstücks sei er verantwortlich. "Es ist Ihr Grundstück und Ihre Verantwortung", sagte der Richter. Der 80-Jährige weigert sich jedoch, eine ihm von der staatseigenen Gesellschaft Straßen.NRW zugesandte Rechnung zu bezahlen.
Der Staat hatte den Kläger im August 2022 aufgefordert, Sträucher, die in den Radweg ragten, von seinem Grundstück an einer Landstraße im Kreis Coesfeld zu schneiden. Nachdem er nicht reagierte, erhielt er von der staatseigenen Gesellschaft eine Kostenschätzung in Höhe von €2.762,66 und die Arbeiten wurden von einem Unternehmen durchgeführt.
Der Rentner sieht jedoch keine Gefahr für Radfahrer und behält seine Klage gegen die Zahlungsaufforderung bei. Er argumentiert, dass er sich als Rentner die Kosten nicht leisten kann. Richter Schwegmann wird den Parteien den Urteilsspruch zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich mitteilen. Er machte jedoch während der Verhandlung klar, dass die Chancen des 80-Jährigen gering sind. Die staatseigene Gesellschaft wurde ebenfalls kritisiert. Eine neue Entscheidung mit einer detaillierten Kostenaufstellung ist erforderlich. Bisher hat der Staat nur eine Kostenschätzung ohne Aufstellung präsentiert.
Der Rentner hat beschlossen, den Streit um die Kostenschätzung vor das Gericht zu bringen, da er glaubt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster nicht zu seinen Gunsten ausfallen wird. Trotz der hohen Kosten sollte die staatseigene Gesellschaft in Zukunft detaillierte Aufstellungen der Kosten in Kostenschätzungen vorlegen.