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Streit über den Bauvertrag für Tunnel - Chance für das ehemalige Unternehmen

Schlangenverkehr ist ein regelmäßiges Bild in Garmisch-Partenkirchen. Die Bewohner hoffen auf den Kramer Tunnel. Der Rückzug eines Unternehmens verzögerte den Bau, doch er hat jetzt eine Chance im neuen Bieterverfahren.

Die B23 soll das Zentrum von Garmisch-Partenkirchen mit einem Tunnel umfahren.
Die B23 soll das Zentrum von Garmisch-Partenkirchen mit einem Tunnel umfahren.

- Streit über den Bauvertrag für Tunnel - Chance für das ehemalige Unternehmen

Streit um die Vergabe eines neuen Bauvertrags für den Kramertunnel in Garmisch-Partenkirchen könnte dem vorherigen Auftragnehmer eine zweite Chance geben. Das ist das Ergebnis einer mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG).

Der ursprüngliche Auftragnehmer hatte die Arbeiten letztes Jahr aufgrund von Zahlungsstreitigkeiten eingestellt und den Vertrag gekündigt, wollte aber als Teil eines neuen Konsortiums an der neuen Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Das Staatliche Bauamt vertrat in diesem Fall die Gegenposition vor Gericht.

Keine Aussicht auf Erfolg für die Beschwerde

Die Richter des BayObLG gaben jedoch laut einer Sprecherin bekannt, dass die sofortige Beschwerde des Freistaats, der im Namen des öffentlichen Auftraggebers handelte, keine Aussicht auf Erfolg habe. Die Entscheidung, das Konsortium auszuschließen, habe nicht den hohen Anforderungen der nationalen und europäischen Gesetzgebung für den Ausschluss eines Bieters entsprochen, so das Gericht.

Nach einer umfassenden Überprüfung der Fakten und des Rechts und einer längeren Unterbrechung zog der Freistaat seine Beschwerde zurück. Daher bleibt die Entscheidung der Vergabekammer vom April in Kraft, wonach die ausführende Behörde die Bewerbung des Konsortiums zur Teilnahme neu prüfen muss, erklärte das Gericht.

Streit um Kosten in Millionenhöhe

Im Jahr 2019 wurde ein Konsortium von Bauunternehmen (Arge) mit dem Bau des Tunnels beauftragt. Allerdings kam es zwischen diesem und dem Staatlichen Bauamt in Weilheim zu einem Streit über Anzahlungen und zusätzliche Kosten in zweistelliger Millionenhöhe, die das Unternehmen geltend machte.

Das Unternehmen hatte die Anzahlungen in Rechnung gestellt und die zusätzlichen Forderungen mit der Beseitigung von Schutt, Schlammabsaugung und Maßnahmen während der COVID-19-Pandemie begründet. Während des Streits stellte das Unternehmen letztes Jahr den Vertrag ein und verließ die Baustelle. Die finanziellen Forderungen wurden auch vor Gericht umstritten, was die Fortsetzung des Tunnelbaus verzögerte.

Im November 2023 wurde die restliche Arbeit neu ausgeschrieben. Ein Konsortium, dessen Vertreter auch die ursprünglich beauftragte Arge vertrat, nahm an dieser teil. Das Staatliche Bauamt schloss dieses Konsortium aus, woraufhin eine Überprüfungsanfrage bei der Südbayrischen Vergabekammer gestellt wurde. Die Vergabekammer entschied, dass der Ausschluss unlawful war und wies die ausführende Behörde an, die Bewerbung zur Teilnahme erneut zu prüfen. Die ausführende Behörde stellte daraufhin die Beschwerde ein, die später zurückgezogen wurde.

Tunnel soll Garmisch-Partenkirchen vom Durchgangsverkehr entlasten

Der Kramertunnel soll die verkehrsberuhigte Garmisch-Partenkirchen vom Durchgangsverkehr entlasten. Fahrzeuge stauen sich regelmäßig Stoßstange an Stoßstange durch die Stadt. Die bergige Landschaft um den Zugspitze, das Höllental und die Partnachklamm sowie der Eibsee ziehen Besucher aus der ganzen Welt an. Laut früheren Angaben des Bauamts fahren täglich bis zu 25.000 Fahrzeuge auf der Bundesstraße B2 durch die Stadt. Die Bundesstraße B23 im Osten ist ebenfalls stark befahren, wo der Wanktunnel als Umfahrung geplant ist.

Obwohl der ursprüngliche Auftragnehmer aufgrund vorheriger Streitigkeiten von der neuen Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen wurde, entschied das Gericht, dass die Entscheidung nicht den hohen rechtlichen Anforderungen für den Ausschluss von Bietern entsprach und ordnete eine erneute Überprüfung ihrer Bewerbung an. Daher könnte das Infrastrukturprojekt für den Kramertunnelbau in Garmisch-Partenkirchen noch immer den ursprünglichen Auftragnehmer einbeziehen.

Der langjährige Streit um Anzahlungen und zusätzliche Kosten in Millionenhöhe führte zur Kündigung des Vertrags durch den ursprünglichen Auftragnehmer für den Kramertunnelbau, was die Infrastrukturentwicklung in der Region beeinträchtigte.

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