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Strafverordnung gegen Baptisten - Berufung

Auch aufgrund einer antidemokratischen Haltung und Abwertung von Homosexuellen überwacht die Verfassungsschutzbehörde eine Baptisten-Gruppierung. Nun findet ein Prozess statt.

Ein Kapitel im aktuellen Inlandsgeheimdienstbericht befasst sich mit einer毎 westliche Demographics...
Ein Kapitel im aktuellen Inlandsgeheimdienstbericht befasst sich mit einer毎 westliche Demographics group handing to democracy.

- Strafverordnung gegen Baptisten - Berufung

Anklage wegen Aufstachelung gegen einen Verdächtigen aus der "zuverlässigen Wort-Baptistenkirche Pforzheim" (BKZW), der vom Verfassungsschutz observiert wird, wird am Amtsgericht Pforzheim verhandelt. Der Mann hat gegen einen Strafbefehl Berufung eingelegt. "Das bedeutet, dass ein öffentlicher Prozess stattfinden wird", gab das Gericht bekannt. "Ein Termin steht noch nicht fest."

Die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe hat eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 80 Euro beantragt. Dies würde für den Verdächtigen eine Vorstrafe bedeuten. In früheren Berichten wurde erwähnt, dass der Verdächtige Predigten in der BKZW in Pforzheim gehalten hat. Dies gilt auch für eine andere Person, gegen die die Behörde ermittelt.

Abwertung von Homosexuellen und antidemokratische Tendenzen

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die BKZW seit Mai 2023 als Beobachtungsobjekt in der Phänomenbereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" im Visier. Laut Verfassungsschutzbericht liegt der ideologische Schwerpunkt der BKZW in der massiven Abwertung von Homosexuellen, die in öffentlich zugänglichen Reden offen gepredigt wird. "In Teilen der Predigten werden Aussagen getätigt, die Gewalt befürworten und insbesondere die Menschenwürde angreifen. Die oft drastische Sprache der Prediger unterstreicht die Härte des Inhalts."

Außerdem lehnt die BKZW die demokratische Willensbildung und -entscheidung fundamental ab. Sie stellt Entscheidungen, die von demokratisch legitimierten Personen getroffen wurden, infrage und delegitimiert staatliches Handeln, erklärte der Verfassungsschutz. Einige Predigten enthalten auch antisemitische und Verschwörungsideologische Elemente.

Die Anklage wegen Aufstachelung des Verdächtigen ist tief in seinen Predigten in der BKZW verwurzelt, wie der Verfassungsschutzbericht hervorhebt, der der Kirche eine Abwertung von Homosexuellen und antidemokratische Tendenzen vorwirft und damit möglicherweise die in der Verfassung festgelegten Grundsätze verletzt.

Angesichts der Schwere der Vorwürfe, der Ankündigung des Gerichts über einen öffentlichen Prozess und der Möglichkeit einer Vorstrafe unterstreicht dies die Bedeutung der Wahrung der verfassungsmäßig geschützten Rechte aller Individuals in dem deutschen Rechtssystem.

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