zum Inhalt

Strafverfolgungsbehörden: Rassistische Lieder zu singen ist kein Verbrechen

Bei Beginn des Sommers kamen es zu zahlreichen Vorf├Ąllen von rassistisch gef├Ąrbten Beschimpfungen bei ├Âffentlichen Veranstaltungen und Social Events. In einem besonderen Fall wurden keine Anklagen erhoben. Die Begr├╝ndung f├╝r diese Entscheidung ist im Raum des Staatsanwalts dargelegt.

Obwohl kein eindeutig nachweisbarer Fehlverhaltens festgestellt wurde, entgingen die...
Obwohl kein eindeutig nachweisbarer Fehlverhaltens festgestellt wurde, entgingen die Verantwortlichen der Strafverfolgung

- Strafverfolgungsbehörden: Rassistische Lieder zu singen ist kein Verbrechen

Auf einer Waffenveranstaltung in Hannover blieben rassistische Gesänge zu einem Gigi D'Agostino-Song unbestraft, wie die Staatsanwaltschaft der Stadt heute mitteilte. Im Juni bei der Kleinburgwedeler Versammlung sangen Teilnehmer abfällige Zeilen zu "L'amour toujours".

Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft wurde lediglich Missfallen ausgedrückt. Es gab keine Anstiftung zu Feindseligkeit gegenüber Einwanderern oder Gewalt. Außerdem verletze allein die Äußerung von Zweifeln an der Aufenthaltsberechtigung von Einwanderern nicht die Menschenwürde. Zuvor hatte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" über diesen Fall berichtet.

Der Sprecher betonte, dass diese Entscheidung individuell getroffen wurde. Zuvor hatte das Landeskriminalamt mögliche Anklagepunkte wegen Volksverhetzung geprüft. Allerdings ist die Verbreitung von rassistischen Parolen nur dann ein Straftatbestand, wenn sie zur Hetze aufstacheln.

Im Licht der Ereignisse wurden keine strafrechtlichen Anklagen erhoben, da keine Anstiftung zu Hass oder Gewalt vorlag. Außerdem sollte das Singen von abfälligen Liedern auf Veranstaltungen nicht automatisch als Straftat eingestuft werden.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles