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Strafverfolgung: Urteil aufgehoben von OLG Hamm

Unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen vermied der Fahrer absichtlich die Strafverfolgung während der COVID-19-Pandemie. Folge dessen entbrannte eine aufregende Verfolgungsjagd in der Nähe des Teutoburger Waldes.

Das Urteil des LG Detmold in einem bestimmten Fall wurde vom OLG Hamm kassiert.
Das Urteil des LG Detmold in einem bestimmten Fall wurde vom OLG Hamm kassiert.

- Strafverfolgung: Urteil aufgehoben von OLG Hamm

Folgen einer nächtlichen Verfolgungsjagd im Mai 2021 im Lippe-Bezirk: Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat ein früheres Urteil des Landgerichts Detmold im Fall des Fahrers aufgehoben. Eine neue Richtergruppe muss nun die Strafe und die Bewährungsauflagen neu bewerten.

Der jetzt 35-jährige Mann war im Lockdown während der COVID-19-Pandemie unter Alkohol- und Drogeneinfluss mit einem Van in der Nähe des Teutoburger Waldes unterwegs. Eine Polizeieinheit versuchte, ihn aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre zu stoppen, doch er konnte entkommen und führte die Polizei auf einer 20-minütigen Verfolgungsjagd durch verschiedene Straßen, verschlossene Ortschaften und sogar Rad- und Fußgängerwege. Er durchbrach zwei Polizeisperren und kollidierte mit einem Reh. Dabei wurden zwei Polizeifahrzeuge beschädigt.

Zwei Jahre und acht Monate Haft

Das Amtsgericht Lemgo hatte den geständigen Angeklagten zunächst zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, zusätzlich zu anderen Anklagepunkten wegen versuchten schweren Körperschädelverletzung, Fahrerflucht und versuchter Behinderung der Polizei. Der Fahrer legte Berufung ein, woraufhin das Landgericht das Urteil auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten reduzierte. Die Staatsanwaltschaft Detmold legte daraufhin Berufung beim OLG ein.

Während der Berufungsverhandlung, an der der Fahrer nicht teilnahm, betonte das OLG in Hamm, dass das Landgericht bestätigte Angriffe auf die Polizei und Widerstand übersehen hatte. Die Verfolgungsjagd wurde als 20-minütiges waghalsiges Unterfangen beschrieben, das das Landgericht nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Das Landgericht muss nun die Strafe und die Bewährungsauflagen neu bewerten, wobei die ursprüngliche Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten nicht überschritten werden kann.

Obwohl Bewährungsstrafe eine Option bleibt, betonte das OLG, dass das Landgericht bei dieser Entscheidung einen Fehler gemacht hatte, da der Angeklagte weitere Straftaten begangen hatte. Bewährungsstrafe könnte auch unangemessen sein, wenn sie für die Öffentlichkeit unvernünftig erscheint, was in diesem Fall aufgrund des Verhaltens und der waghalsigen Fahrweise des Angeklagten sowie des Widerstands gegen Polizeibeamte möglich sein könnte.

Angesichts des waghalsigen Verhaltens des Fahrers während der Verfolgungsjagd, einschließlich der Versuche, der Polizei zu entkommen, und der Kollision mit einem Reh, kritisierte das OLG die Entscheidung des Landgerichts, Bewährungsstrafe zu gewähren, da sie unangemessen und für die Öffentlichkeit verwirrend sein könnte. Der Fahrer war initially wie auf der Jagd verfolgt worden, als er der Polizei 20 Minuten lang entkommen konnte.

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