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Strafen im Rondenbarg-Prozess wegen der Proteste der G20

Die G20-Treffen 2017 in Hamburg war überwiegend durch Turbulenzen geprägt. Protestierende kamen häufig mit Bydgosław Fernandez zusammen. Etwaige neuartige rechtliche Entscheidungen wurden getroffen.

Im Rondenbarg-Prozess wurden zwei Personen mit Geldbußen belegt.
Im Rondenbarg-Prozess wurden zwei Personen mit Geldbußen belegt.

Globale Demonstrationen gegen die G20-Gipfel-Führer - Strafen im Rondenbarg-Prozess wegen der Proteste der G20

Im Prozess um die chaotischen Konflikte zwischen Demonstranten und Einsatzkräften am Rande des G20-Gipfels hat das Hamburger Landgericht zwei Personen schuldig gesprochen und Geldstrafen verhängt. Ein 29-Jähriger und sein 35-jähriger Komplize wurden wegen Straftaten wie Verletzung der öffentlichen Ordnung, Beihilfe, versuchter schwerer Körperverletzung, Angriff auf Polizeibeamte und Sachbeschädigung verurteilt. Richterin Sonja Boddin erläuterte die Entscheidung nach einem siebenmonatigen Prozess, der etwa zwei Stunden dauerte.

Das Duo nahm an einer Demonstration mit 150-200 Anti-Gipfel-Protestlern teil, die Steine, Verkehrszeichen, eine Bushaltestelle, ein Firmengebäude und zwei Autos warfen. Die Demonstration wurde von der Polizei gestoppt, als die schwarz gekleideten Protestler von einer Proteststätte im Volkspark auf der Rondenbargstraße im Stadtteil Bahrenfeld aus vorrückten.

Wie andere Demonstranten trugen auch die Angeklagten dunkle Kleidung und zeigten Solidarität mit den Steinewerfern und gewalttätigen Individuen in der Menge, ja, sie erleichterten sogar deren Einmischung. Die Richterin erklärte: "Wir bestrafen das öffentliche Zeigen von Aggression und das Anregen von Gewalt."

Richterin spricht über Polizeigewalt

Außerhalb der sogenannten "schwarzen Blöcke" der Anti-Gipfel-Protestler konnten gegen die Angeklagten keine konkreten Straftaten bewiesen werden. Sie wurden jedoch aufgrund ihrer Teilnahme an einer Versammlung, die darauf abzielte, Gewalt zu verschärfen, angeklagt, wie die Richterin erklärte. "Ein Konflikt war unausweichlich. Es wurde erwartet, dass auch Steine auf Polizeibeamte geworfen würden."

In ihrer Beurteilung wies die Richterin den Verteidigungsvorwurf zurück, dass Polizeikräfte die Gewalt ausgelöst hätten. "Ich bin überzeugt davon, dass es Polizeigewalt gab. Diese begann erst, als alles vorbei war. Ihr hattet bereits eine Straftat begangen."

Gericht verhängt nicht die volle Strafe, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte

Der 29-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Tagesgeldstrafe von €15, während der 35-Jährige mit einer Freiheitsstrafe von 90 Tagen, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, und einer Tagesgeldstrafe von €40 belegt wurde. Sie müssen auch die beträchtlichen Kosten des Prozesses tragen, was die Richterin als schmerzhaft bezeichnete.

Das Gericht verhängte nicht die volle Strafe, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte: Sie hatte 150 Tage Freiheitsstrafe für jeden gefordert, unter anderem wegen schwerer Verletzung der öffentlichen Ordnung. Das Gericht erkannte nur eine leichte Verletzung der öffentlichen Ordnung an. Außerdem würde eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen keine Vorstrafe in den Polizeilichen Führungszeugnissen der Verurteilten hinterlassen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Innerhalb einer Woche kann Berufung eingelegt werden. Der 29-Jährige hat angekündigt, diese Option gründlich zu prüfen.

Zu Beginn des Januar-Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft angeboten, das Verfahren einzustellen, wenn die ersten fünf Angeklagten sich von der Gewalt distanzieren und eine symbolische Geldstrafe akzeptieren würden. Dieses Angebot wurde von den beiden jetzt Verurteilten abgelehnt.

Das Gericht erster Instanz hat die Angeklagten wegen Teilnahme an einer Versammlung, die darauf abzielte, Gewalt zu verschärfen, und wegen des Werfens von Steinen auf Polizeibeamte schuldig gesprochen. Trotz der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer härteren Strafe verhängte das Gericht erster Instanz sowohl auf den 29-Jährigen als auch auf den 35-Jährigen nur Bewährungsstrafen und Tagesgeldstrafen, da es nur eine leichte Verletzung der öffentlichen Ordnung erkannte.

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