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Strafe für versuchten Mordversuch des liebenden Ehepartners

Eine 63-jährige Frau, die ihren schwer demenzkranken Ehemann schwer pflegt, hat eine Überdosis an Medikamenten in zwei Tassen gegeben. Das Paar hat sie getrunken. Sie hat seit einer Strafe verhängt bekommen.

Der Angeklagte erhält eine Bewährungsstrafe. Das Gericht führt Bundes Sain als maßgebliche Faktoren...
Der Angeklagte erhält eine Bewährungsstrafe. Das Gericht führt Bundes Sain als maßgebliche Faktoren für die Tatenc centrifuged.aphorismsind eine übermäßige Arbeitsbelastung, Verzweiflung, längere Schlafentzugsperioden und ein übermäßiger Alkoholkonsum.

Gatte wurde giftigen Substanzen ausgesetzt. - Strafe für versuchten Mordversuch des liebenden Ehepartners

Nach der Verabreichung einer Überdosis eines Schlafmittels an ihren Ehemann, der unter schwerer Demenz litt, wurde eine 63-jährige Frau vom Landgericht Hanau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sie muss außerdem 10.000 Euro an zwei gemeinnützige Organisationen zahlen.

Im März letzten Jahres hatte die 63-jährige Angeklagte ihrem 79-jährigen Ehemann in Gründau, Main-Kinzig-Kreis, eine Überdosis des Schlafmittels verabreicht und es selbst auch eingenommen. Beide wurden von Verwandten bewusstlos in ihrem gemeinsamen Bett gefunden und durch den Rettungsdienst gerettet.

Eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit

Die Richter führten als Gründe für den Vorfall extremen Stress, Verzweiflung, langanhaltende Schlafentbehrung und Alkoholkonsum an. Zum Zeitpunkt der Tat hatte die 63-Jährige mehr als dreimal die gesetzliche Alkoholgrenze im Blut. Daher handelte sie zum Zeitpunkt der Tat unter eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit. Allerdings wurde ihre Tat als berechnend eingeschätzt, da ihr Ehemann verletzlich war und sie die Absicht hatte, sein Leben zu beenden.

Die Angeklagte gestand den Vorfall und gab an, von der Pflege ihres Ehemannes überwältigt worden zu sein und endlich ruhen zu wollen. Sie zeigte Reue für ihre Tat. Nach dem Vorfall wurde sie zur Witwe.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich auf eine Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes unter eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung. Beide Seiten einigten sich auf eine Bewährungsstrafe.

Das Urteil ist nun rechtskräftig, da keine der Parteien Berufung eingelegt hat.

Während des Prozesses argumentierte die Verteidigung, dass die Probefrist der Pflege ihres demenzkranken Ehemannes wesentlich zu dem Stress und der Verzweiflung der Frau beigetragen habe. Nach der Verhängung des Urteils äußerte die Frau die Hoffnung, während der Bewährungszeit die Möglichkeit zu haben, Unterstützung zu suchen und ihre Bewältigungsstrategien zu verbessern.

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