Strafbefehl nach Achterbahnunfall erlassen
Bei einem Achterbahnunfall im Legoland Deutschland im bayerischen Günzburg wurden rund 30 Menschen verletzt und zwei technische Mitarbeiter wurden strafrechtlich verfolgt. Da beide Angeklagten jedoch auf Strafbefehl handeln, kann es nun zu einem Prozess kommen.
Den beiden Männern im Alter von 56 und 34 Jahren soll bei der Behebung einer Störung in der Achterbahn ein Fehler unterlaufen sein, durch den zwei Züge mit jeweils 19 Touristen zusammenstießen, wie die Staatsanwaltschaft Memmingen am Donnerstag mitteilte. Bei dem Unfall im August 2022 wurde eine Person schwer verletzt, weitere erlitten leichte Verletzungen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Günzburg gegen die beiden Mitarbeiter Strafbefehle wegen fahrlässiger Körperverletzung in 29 Fällen. „Gegen den Angeklagten wurde ein Bußgeld in Höhe eines niedrigen bis mittleren vierstelligen Euro-Betrags verhängt“, erklärte Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm.
Das Gericht erklärte jedoch, zwei Angeklagte hätten Einwände erhoben. Wenn die Anklage nicht zurückgezogen wird, müsste in einem öffentlichen Verfahren in Ginzburg vorgegangen werden. Einen konkreten Termin gebe es noch nicht, berichtete Amtsgerichtssprecherin Iris Gross.
Bei dem Unfall prallte ein Zug der Drachenachterbahn des Schwaben-Freizeitparks mit einem davorstehenden Zug zusammen. Anschließend wurde die Achterbahn für längere Zeit geschlossen, bis polizeiliche Ermittlungen und andere Arbeiten eingeleitet wurden, zwei Monate später wurde sie jedoch wiedereröffnet.
Eine Untersuchung ergab, dass der Betrieb des Vergnügungsparks gestört war und zwei Züge nicht mehr fuhren. Es heißt, dass die Männer beim Versuch, den Fehler zu beheben, versehentlich einen Zug aus dem Leitsystem der Bahn gelöscht und so den Unfall verursacht hätten.
Darüber hinaus soll es den Mitarbeitern versäumt haben, das Notbremssystem zu nutzen, um eine Kollision zu verhindern. Der 56-Jährige arbeitet seit vielen Jahren als Maschinist im Legoland. Allerdings arbeitete der 34-Jährige dort nur wenige Tage als Techniker. Bis zum Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung des Angeklagten.
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Quelle: www.dpa.com