- Störte Mitbewohnerin beschuldigt, Mitbewohner getötet zu haben
Am Landgericht Traunstein** begann ein Prozess gegen einen Senioren aus einem Altenheim, der des Mordes an seinem Zimmergenossen angeklagt ist. Der 93-jährige Angeklagte, der als nicht schuldfähig gilt, steht wegen Totschlags vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, seinen Zimmergenossen zwei Tage nach ihrem Einzug gewaltsam angegriffen und ihm Kopfstöße versetzt sowie Nase und Mund zugedeckt zu haben.
Die Vernehmung des Senioren wurde vom Gericht wegen seiner Unfähigkeit, die Fragen zu verstehen, unterbrochen. Als er Fotos vom Tatort und dem toten Zimmergenossen sah, sagte er nur: "Das sagt mir etwas", und gab an, den Toten nicht zu kennen. Da er seinen Zustand erkannte, sah der Richter keine Notwendigkeit für weitere Vernehmungen.
Vor dem Prozess hatte ein Psychiater den Zustand des 93-Jährigen untersucht und festgestellt, dass er noch bruchstückhafte Informationen behalten und einige Aussagen zum Vorfall machen könnte. So erinnerte er sich, dass sein Zimmergenosse alles im Raum für sich beansprucht zu haben geglaubt hatte.
Bis 2040 wird erwartet, dass es allein in Bayern rund 380.000 Demenzpatienten geben wird.
Die Sicherheit in Altenheimen und der Schutz von und vor Demenzpatienten ist ein ständiges Anliegen, das sich in Zukunft noch verschärfen wird. Laut der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) leben derzeit etwa 270.000 Demenzpatienten in Bayern. Bis 2030 soll diese Zahl auf 300.000 und bis 2040 auf 380.000 ansteigen.
Brysch: "Altenheime kehren Probleme unter den Teppich"
Eugen Brysch, Vorstandsmitglied der Deutschen Stiftung Patientenschutz, äußerte sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Er beschrieb Altenheime nicht als Paradiese oder Orte des Schreckens, sondern als Heime für Menschen mit verschiedenen körperlichen und kognitiven Einschränkungen, von denen 80 Prozent an Demenz leiden.
Er erkannte die großen Herausforderungen für das Personal, wie das Erkennen von Konflikten und das Managen von Frustrationen. Er betonte die Notwendigkeit einer Kultur der Beobachtung und Offenheit in der Bewältigung von Einschränkungen und der Einbeziehung von Aufsicht. Er kritisierte, dass Anbieter und Gesellschaft diese Probleme oft ignorieren. Politisch sei es schwierig, dieses "heiße Eisen" anzugehen, da eine unzureichende Pflegeversicherung zu schlechter Verwaltung führt. Eine landesweite, einheitliche Statistik zur Gewalt in Pflegeeinrichtungen könnte seiner Meinung nach helfen, diese Situation anzugehen.
Der Fall wurde dann an das [Erste Strafgericht] weitergeleitet, da er einen älteren Menschen betraf, der angeblich unter seiner Obhut einen Verbrechen begangen hatte. Angesichts der steigenden Zahl von Demenzpatienten, insbesondere in Bayern, wo bis 2040 380.000 erwartet werden, hat die Entscheidung und die Handhabung solcher Fälle eine große Bedeutung.