- Stiftung bereitet Beschwerde gegen das Gesetz über Notfalldienste vor
Die Björn Steiger Stiftung beabsichtigt, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das neue Rettungsdienstgesetz des Landes Baden-Württemberg einzulegen. Die Verantwortlichkeiten und Strukturen in Notfällen seien nicht ausreichend geklärt und erfüllten keine internationalen Standards, wie die in Winnenden ansässige Organisation mitteilte.
Ihrer Meinung nach erfülle das Land seine Pflicht zur Schutz der Grundrechte der Bürger nicht ausreichend. Bürger hätten ein verfassungsmäßiges Recht auf ein funktionierendes Rettungsdienst-System.
Das überarbeitete Rettungsdienstgesetz wurde Mitte Juli vom Landtag verabschiedet und trat am 2. August in Kraft. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass Rettungskräfte in 95 Prozent der Fälle innerhalb von 12 Minuten vor Ort sein sollen. Bisher sah das Gesetz einen Zeitrahmen von 10 bis 15 Minuten für Einsatzfahrzeuge vor - auch diese 15-Minuten-Quote wurde in den meisten Landkreisen nicht eingehalten.
Der Präsident der Stiftung, Pierre-Enric Steiger, kritisiert, dass nach dem neuen Gesetz nur 80 Prozent der Herzinfarkt-Patienten innerhalb des medizinisch notwendigen Zeitrahmens von einer Stunde medizinisch versorgt werden sollen. "Mit einem solchen Gesetz sterben Menschen täglich allein wegen der rechtlichen Planungsanforderungen", sagte Steiger. "Dagegen werden wir als Stiftung Verfassungsbeschwerde einlegen, weil das nicht im Einklang mit der verfassungsmäßigen Schutzpflicht des Staates stehen kann."
Die Björn Steiger Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für Projekte und Initiativen zur Verbesserung der Notfall- und Rettungsdienste in Deutschland einsetzt. Ihnen haben sich folgende Organisationen bei ihrer Verfassungsbeschwerde angeschlossen: der Arbeitskreis Südwestdeutscher Notare (AGSWN), der Deutsche Berufsverband für Rettungsdienst (DBRD), das HonMed eG-Notarztnetz und die IG Private Rettungsdienste Baden-Württemberg.
Die Björn Steiger Stiftung ist der Meinung, dass das neue Rettungsdienstgesetz bei der Wahrung der Grundrechte der Bürger versagt, da es internationale Hilfsagenturstandards nicht erfüllt. Um diese Rechte zu schützen, plant die Stiftung, mit anderen Organisationen zusammenzuarbeiten, um Verfassungsbeschwerde einzulegen.