Steuerzahlerbund leitet Strafverfahren gegen CDU-Fraktion ein
Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt hat gegen die CDU-Fraktion Strafanzeige wegen Veruntreuung von Steuergeldern gestellt. Hintergrund seien die von Fraktionen für bestimmte Funktionen gezahlten Stipendien, teilte der Bund der Steuerzahler am Montag mit. Der Gesamtbetrag der Zahlungen muss mindestens 113.250 € betragen.
Im Rahmen der Parlamentsreform 2020 wurde festgelegt, dass nur der Vorsitzende, der Vizepräsident, die Fraktionsvorsitzenden und die geschäftsführenden Direktoren der Parlamentsmitglieder eine zusätzliche Vergütung für ihre Funktionen erhalten. Der Bund der Steuerzahler erklärte, dass parlamentarische Mittel nicht zur Finanzierung besonderer parlamentarischer Aufgaben verwendet werden dürften. Eine Prüfung der Rechnungslegung der CDU-Fraktion ergab, dass die von der Fraktion gemeldete entsprechende Zahlung für das Jahr 2021 66.000 US-Dollar betrug. Im Jahr 2022 sind erneut 47.250 € zu zahlen.
Auch der Landesrechnungshof kritisierte in diesem Sommer, dass solche Zahlungen nicht mit dem Landtagsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vereinbar seien. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur vom Juli ergaben, dass nur die CDU ihrem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Fraktionsvizepräsidenten und politischen Sprecher Zulagen zahlte. Alle anderen Landtagsfraktionen sagten auf Nachfrage, sie würden solche Stipendien nicht zahlen.
Guido Heuer, Vorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion, sagte, der Fraktion sei bislang nicht bekannt gewesen, dass eine solche Strafanzeige eingereicht worden sei. Zur laufenden Untersuchung kann ich mich nicht äußern. „Die CDU-Fraktion des Landtags Sachsen-Anhalt hält den Landtagsvorstand stets über Einnahmen und Ausgaben auf dem Laufenden.“
Quelle: www.dpa.com