Weil Mecklenburg-Vorpommern noch viele Grundsteuererklärungen abgeben muss, befürchtet der Stadtrat Streitigkeiten zwischen Grundstückseigentümern und Finanzbehörden. Geht die Erklärung nicht fristgerecht ein, werde das Finanzamt eine Wertermittlung des Grundstücks vornehmen, erklärte Andreas Wellmann, Hauptgeschäftsführer des Stadt- und Gemeindetages MV, am Mittwoch. „Wenn die Schätzungen zu hoch angesetzt sind, müssen die Steuerzahler für Korrekturen kämpfen.“ Laut Cities and Communities Day reichten nur 51 Prozent der MVs zwei Wochen vor Ablauf der Einreichungsfrist am 31. Januar etwa 720.000 Grundsteuererklärungen ein. „Diese verbleibenden zwei Wochen sollten dringend genutzt werden, um die erforderlichen Informationen an die zuständigen Finanzbehörden zu übermitteln“, forderte Wellman zwei Rundschreiben des Finanzamts, den Grundsteuer-Wertbescheid und den Grundsteuer-Messbescheid. Das Finanzamt stellt den Städten und Gemeinden Daten elektronisch zur Verfügung. Kommunen brauchen sie, um Grundsteuern endgültig zu berechnen und einzutreiben.
Die neue Grundsteuer tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Es ist eine wichtige Einnahmequelle. Der stellvertretende Ratsgeschäftsführer Thomas Deiters sagte, die Gemeinde müsse bis Mitte 2024 über Grundsteuerbescheide informiert werden, um den Haushalt 2025 ordnungsgemäß aufstellen zu können. Kommunen haben keine Bedenken, dass Bescheide nicht rechtzeitig eintreffen. Letztlich schätzt das Finanzamt den Wert des Schwarzgrundstücks. Im Streitfall gilt bis zur Klärung die bisherige Entscheidung.