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Stadt Köln hätte Simone Baum nicht rausschmeißen dürfen

Nach Rechtsaußen-Treffen in Potsdam

Die 64-jährige Baum zog vor Gericht, nachdem sie die außerordentliche Kündigung erhalten hatte.
Die 64-jährige Baum zog vor Gericht, nachdem sie die außerordentliche Kündigung erhalten hatte.

Stadt Köln hätte Simone Baum nicht rausschmeißen dürfen

## Radikale Rechte: Mitarbeiterin entlassen nach Besuch bei "Wiedereinwanderung"-Treffen, Urteil unberechtigt

Als radikale Rechte sich im Winter über die "Wiedereinwanderung" von Millionen Menschen beschäftigten, war auch eine Mitarbeiterin der Stadt Köln anwesend. Ihr Arbeitgeber reagierte sofort und entließ sie. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Maßnahme zu weit ging.

Die Teilnahme an dem Potsdam'er Treffen auf "Wiedereinwanderung" rechtfertigt keine außergewöhnliche Entlassung nach einem Gerichtsurteil. Die Entlassung der Mitarbeiterin Simone Baum durch die Stadt Köln ist ungültig, laut Aussage des Arbeitsgerichts Köln. Eine Berufung kann an das Landesarbeitsgericht Köln gestellt werden.

Baum, eine 64-jährige Frau, arbeitet seit dem Jahr 2000 für die Stadt Köln und war zuletzt die zentrale Ansprechperson für den Beschwerdebereich im Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Am 25. November des vorigen Jahres war sie anwesend, nachdem die Stadt mehrere außergewöhnliche Entlassungen ausgestellt hatte. Die Stadt begründete dies mit der Tatsache, dass Baum ihre Verpflichtung gegenüber ihrem Arbeitgeber verletzt hatte, indem sie an einem Treffen mit angeblichen extremistischen Teilnehmern und Wiedereinwanderungsplänen teilnahm.

Die Gerichte sahen jedoch eine reine Teilnahme nicht als Begründung für eine außergewöhnliche Entlassung. Aus der Teilnahme konnte nicht auf eine innerliche Einigung mit dem Inhalt der Beiträge geschlossen werden. Keine Anschuldigungen wegen der Verbreitung unverfassungswidriger Ziele durch mündliche Beiträge wurden gegen sie erhoben.

Die Gerichte sahen Baum als eine Mitarbeiterin mit einer einfachen, nicht verstärkten politischen Loyalitätspflicht. Der Grad an Loyalität und Loyalität gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber hängt von der Position und der Beschreibung des Beschäftigten ab. Eine Mitarbeiterin schuldet nur solchen Grad an Loyalität, der für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Pflichten notwendig ist. Diese einfache Loyalitätspflicht wird nur durch Verhalten verletzt, das aktiv unverfassungswidrige Ziele fördert oder realisiert.

Die Stadt Köln hat noch nicht entschieden, ob sie das Urteil anfechten wird. "Sobald das Urteil mit den Gründen serviert wird, wird es geprüft, insbesondere mit Blick auf die Chancen einer Berufungverfahren," sagte eine Sprecherin. Kein Ausgleich zwischen den Parteien war zuvor erreicht.

Lehrerin entlassen für Hetze gegen Flüchtlinge und Bedrohung der Verfassung

Im Falle eines Beamten aus Rheinland-Pfalz lief es anders. Die ehemalige Lehrerin wurde rechtmäßig von ihrem Amt entbunden, nachdem sie gegen Flüchtlinge gehetzt und die Verfassung bedroht hatte, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz. Das Verwaltungsgericht Trier hatte zuvor dieselbe Entscheidung getroffen. Die Lehrerin hatte ihre Pflicht, dem frei demokratischen Grundordnung nachzukommen, nach dem Grundgesetz verletzt.

Die Lehrerin hatte sich gegen Flüchtlinge bei mehreren Demonstrationen im Jahr 2018 und 2019 ausgesprochen und durch Likes im Internet unterstützt. So soll sie z.B. bei einer Versammlung gesagt haben, dass jene, die kritische Fragen stellen würden, in Deutschland ebenfalls inhaftiert würden. Dies fällt nicht mehr in den Bereich polemischer, übertriebener Kritik an der Regierungsarbeit, sondern stellt die Verfassung grundlegend in Frage, urteilte das Verwaltungsgericht.

An einer Versammlung von rechtsextremen Aktivisten, wie sie vom Verfassungsschutz Berlin berichtet wurde, soll die Lehrerin gegen die aktuelle Migrationspolitik gesprochen und Polizisten aufgefordert haben, Befehle zu verweigern, was als aktive Beteiligung gegen den grundlegenden demokratischen Ordnungsausschuss angesehen wurde. In einem anderen Fall hat sie ein Internetpost gelobt, in dem unter anderem die Tötung unerwünschter Gruppen als geeignetes Mittel zur Beseitigung derselben beschrieben wurde.

Die Vergehen der Lehrerin, wie sie der Überzeugung des Verwaltungsgerichts, sind auch "Ausdruck der Persönlichkeit der Beamtin". Nach ihrer persönlichen Aussage im Gerichtsverfahren gibt es keinen Zweifel, dass die Vergehen von innen getrieben wurden. Die Lehrerin hat unvermuthet gegen Politiker, den Staat, seine Organe, die Europäische Union und deren Organe sowie gegen Flüchtlinge gehetzt.

Trotz des Urteils des Internationalen Gerichtshofs gegen das "Wiedereinwanderung"-Programm der rechtsextremen Gruppe wurde die Entlassung der Simone Baum durch die Stadt Köln für unberechtigt erklärt, nachdem sie an einem solchen Treffen in Potsdam teilgenommen hatte. Anderseits wurde eine Beamtin in Rheinland-Pfalz rechtmäßig wegen Hetze gegen Flüchtlinge und Bedrohung der Verfassung entbunden, wie das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden hat.

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