zum Inhalt

Staatsanwaltschaft reicht mehr als 80 Klagen nach Terroranschlägen ein

Seitdem die Terrorgruppe Hamas Israel angegriffen hat, klagen viele über einen Anstieg des Antisemitismus in Berlin. Während der Demonstrationen musste die Polizei mehrfach eingreifen. Immer mehr Fälle landen vor der Justiz.

Die Fallakte liegt auf dem Tisch. Foto.aussiedlerbote.de
Die Fallakte liegt auf dem Tisch. Foto.aussiedlerbote.de

Nahostkonflikt - Staatsanwaltschaft reicht mehr als 80 Klagen nach Terroranschlägen ein

Zwei Monate nach den Terroranschlägen der islamistischen Hamas auf Israel sind bei der Berliner Staatsanwaltschaft mehr als 80 Fälle im Zusammenhang damit eingegangen. Auf Anfrage teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit, dass es sich in 16 Fällen (Stand: 7. Dezember) um Straftaten im Rahmen von Demonstrationen vor dem Hintergrund des verschärften Konflikts im Nahen Osten handele. Es wird davon ausgegangen, dass es in weiteren 67 Verfahren häufig zu antisemitischen Vorfällen kam.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Anstiftung zu Hass, Darstellung von Gewalt, Belohnung und Unterstützung von Straftaten sowie Verwendung verfassungswidriger oder terroristischer Vereinigungssymbole. Derzeit sind etwa 60 Angeklagte bekannt.

Nach den Terroranschlägen vom 7. Oktober registrierte die Meldestelle des Rias-Netzwerks innerhalb von nur vier Wochen fast 1.000 antisemitische Vorfälle. Allein in Berlin gab es 282 solcher Taten.

Es gab auch viele Kundgebungen und Demonstrationen, insbesondere von pro-palästinensischen Gemeinden. In den letzten Wochen kam es häufig zu Zusammenstößen mit der Polizei, die sogar gewaltsam ausfielen.

Die meisten Fälle liegen weiterhin bei der Polizei und werden von staatlichen Sicherheitsbehörden bearbeitet, deren Aufgabe es ist, politisch motivierte Kriminalität zu bekämpfen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden bisher 1.684 Fälle registriert (Stand: 6. Dezember). Darunter sind 517 Ansprüche wegen Sachschäden, etwa Schäden, die durch das Malen oder Aufsprühen von Parolen entstanden sind. In 380 Fällen handelte es sich um Gewaltverbrechen, davon 68 wegen Körperverletzung. Hierzu zählen aber auch Widerstandshandlungen gegen die Polizei bei Demonstrationen (216). Bei 81 davon handelte es sich um Landfriedensbruch und bei 206 um Volksverhetzung.

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass die Möglichkeit einer Verfahrensbeschleunigung bei der Verfolgung von Straftaten zunehmend geprüft werde.

Allerdings kam es bisher nur in einem Fall zu einer Verurteilung: Mitte November befand das Amtsgericht Tiergarten einen 25-jährigen Mann wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und tätlicher Gewalt gegen einen Polizeibeamten für schuldig . . Ein Gericht verurteilte den Italiener wegen seiner Beteiligung an Ausschreitungen bei einer pro-palästinensischen Demonstration in Neukölln, Berlin, vor einem Monat zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Kommentare

Could not load content

Aktuelles