Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat Berufung gegen den Teilfreispruch eines Neonazis aus Neukölln einlegt. Das berichtete Justizsenatorin Lena Kreck am Mittwoch im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Ob die Berufung letztlich durchgeführt wird, will die Staatsanwaltschaft entscheiden, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, wie ein Behördensprecher auf Anfrage ergänzte. Das Amtsgericht Tiergarten hatte am Dienstag auch den zweiten Hauptangeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen und damit für einen zentralen Punkt der Anklage keine ausreichenden Beweise gesehen.
Der 36-Jährige war jedoch wegen Sachbeschädigung in 27 Fällen und Betrugs zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Sein mutmaßlicher Komplize (39) war bereits im vergangenen Dezember vom Hauptvorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. Ihn verurteilte das Gericht lediglich zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (150 Tagessätze zu je 30 Euro) wegen Sachbeschädigung in neun Fällen. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die rechtsextremen Anschläge – vor allem zwischen 2016 und 2019 – beschäftigen Polizei und Justiz seit Jahren. Mehr als 70 rechtsextreme Straftaten hatten die Ermittlungsbehörden seit 2013 in Neukölln gezählt. Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft erfasste nur einen Bruchteil der Vorfälle.
Mit den rechtsextremen Brandanschlägen, Hass-Parolen und Bedrohungen in Neukölln beschäftigt sich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.