Das Urteil des Landgerichts Erfurt gegen acht rechtsextreme Drogenhändler wird vorerst nicht rechtskräftig sein. Ein Sprecher sagte, die Staatsanwaltschaft von Guerra habe am vergangenen Mittwoch als Vorsichtsmaßnahme Berufung gegen das Urteil im Turonen-Prozess eingelegt. Hintergrund hierfür ist, dass das Gericht feststellte, dass der Täter weder Mitglied einer Bande war noch eine kriminelle Vereinigung gegründet hatte. Darüber hinaus waren die Strafen in einigen Fällen weitaus niedriger als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Das Bezirksgericht verurteilte letzte Woche fünf Männer und drei Frauen zu Gefängnis- und Bewährungsstrafen, hauptsächlich wegen ihres groß angelegten Drogenhandels. Der Hauptangeklagte wurde zu elf Jahren Gefängnis verurteilt, die anderen fünf zu vier bis acht Jahren Gefängnis. Beide Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen. Sie alle gehörten einer Organisation an, die sich „Thüringer Bruderschaft“ nannte. Diese gliedert sich in das Führungsteam „Turons“ und deren Unterstützer „Garde 20“.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Hauptangeklagten zuvor zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren und einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 5 Jahren verurteilt. Die übrigen Angeklagten wurden zu Haftstrafen von drei Monaten bzw. 13 Jahren verurteilt. Sie glaubte, dass Bewährung für Frauen angemessen sei.
Das Gericht wies die Vorwürfe der Staatsanwälte zurück, dass einige der Angeklagten kriminelle Organisationen organisiert hätten. Ob das Geld zur Finanzierung rechter Strukturen verwendet wurde, könne nicht geklärt werden, sagte der Vorsitzende Richter. Vielmehr ging es darum, den Lebensstil des Hauptangeklagten zu finanzieren, der gerne teure Autos fuhr.
Diese Entscheidung wurde auch kritisiert. Letztlich vereine die rechtsextreme Weltanschauung Männer und Frauen, sagte die linke Landtagsabgeordnete Katarina Koenig-Preus. Verantwortliche Wirtschaftskammern verstehen die Funktionsweise rechtsextremer Strukturen nicht. Jetzt muss ein Bundesgericht entscheiden.