- staatliche Finanzhilfe für den Bau von Privatwohnungen
Großes Interesse an Landesförderung für den Immobilienkauf in Thüringen Die Existenz einer Landesförderungsoption seit Juni hat zu einem erheblichen Interesse geführt – häufig an die falsche Adresse gerichtet, wie das Finanzministerium in Erfurt berichtet. Anträge für diese Förderung für den Eigenheimkauf sollten an die Thüringer Aufbaubank, nicht an die Finanzbehörden oder das Finanzministerium gerichtet werden. Schließlich geht es um eine mögliche 5%ige Förderung aus dem Landeshaushalt für den Kaufpreis der ersten selbst bewohnten Wohnimmobilie, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.
Landesförderung für Immobilien bis 400.000 Euro
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat ihre Zustimmung zum Thüringer Haushalt 2023 an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eine dieser Bedingungen war die Familienförderung für den Immobilienkauf. Um dies zu ermöglichen, hat das Infrastrukturministerium die Förderbedingungen festgelegt. Seit Beginn dieses Jahres kann diese Landesförderung für Immobilien, Häuser oder Baugrundstücke beantragt werden, die seit dem 2. Januar gekauft wurden – in vielen Fällen handelt es sich um eine beträchtliche finanzielle Förderung.
"Thüringer Bürger mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für den Kauf von selbst bewohnten Wohnimmobilien erhalten", so die Ankündigung des Finanzministeriums. Voraussetzung ist, dass die Grunderwerbsteuer vollständig gezahlt wurde und der Kaufpreis in einem notariell beglaubigten Kaufvertrag nachgewiesen wurde. Bis zu 5% werden für Immobilien mit einem maximalen Preis von 400.000 Euro und für Baugrundstücke bis zu 100.000 Euro erstattet. Zudem muss die Immobilie mindestens fünf Jahre selbst bewohnt werden, wie es die Förderrichtlinien vorsehen.
Umstrittene Regelung
Die Förderung war ein Streitpunkt zwischen der CDU und der rot-rot-grünen Minderheitsregierung. Die CDU argumentiert, dass dies Familien unterstützen und den Wohnungsbau anregen würde. Rot-Rot-Grün argumentierte jedoch, dass nur ein kleiner, wohlhabender Teil der Familien davon profitieren würde, während die Mehrheit nicht davon betroffen wäre.
Das Finanzministerium klärt auf, dass die Steuerverwaltung allein für die Grunderwerbsteuer zuständig ist und nicht für Förderanträge. Rechtlich ist die 5%ige Förderung keine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer, die in Thüringen dieses Jahr von 6,5 auf 5,0% gesenkt wurde. Dies wurde durch die gemeinsame Arbeit der CDU zusammen mit Stimmen von AfD und FDP erreicht. Die beträchtliche Einflussnahme der AfD auf eine Steuerreduzierung hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt.
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat ihre Zustimmung zum Thüringer Haushalt 2023 an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter die Familienförderung für den Immobilienkauf. Die CDU glaubt, dass diese Förderung Familien unterstützen und den Wohnungsbau anregen wird.