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Spielplätze müssen einen Mindestabstand zu Schulen einhalten

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand..aussiedlerbote.de
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Spielplätze müssen einen Mindestabstand zu Schulen einhalten

Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen müssen Spielhallen einen Abstand von mindestens 500 Metern zu bestimmten Schulen einhalten. Daher bestätigte das Gericht, wie das Oberverwaltungsgericht am Freitag mitteilte, das Bremer Arkadengesetz. Daher wird keine Genehmigung erteilt, wenn die Luftlinienentfernung eines Spielplatzes zu einer weiterführenden Schule, einem Gymnasium oder einer Berufsschule weniger als 500 Meter beträgt.

Einige Spielplatzbetreiber halten die Regelung für verfassungswidrig und haben sich hilfesuchend an den Verwaltungsgerichtshof gewandt. Da dies nicht zu den Argumenten der Spielplatzbetreiber passte, unterlag diese nun vor dem Oberverwaltungsgericht.

Der Mindestabstand wurde zum Schutz von Kindern und Jugendlichen eingeführt und das Oberverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung. Kinder und Jugendliche sollten nicht davon ausgehen, dass es sich bei Arcade-Produkten um eine harmlose Freizeitbeschäftigung handelt. Diese Entscheidungen können nicht angefochten werden.

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Quelle: www.dpa.com

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