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Sozialministerium und Jäger einigen sich auf Konzept

Afrikanische Schweinepest
Ein Elektrozaun mit einem Warnzettel.

Das sächsische Sozialministerium und Vertreter des Landesjagdverbandes haben sich auf eine konkrete Umsetzung zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) geeinigt. Wie das Sozialministerium am Mittwoch in Dresden mitteilte, wurde in allen Punkten des im Juli vorgelegten Tilgungsplans eine vollständige Einigung erzielt. Das Konzept soll die Bekämpfung der ASP einen wichtigen Schritt voranbringen, indem es ein weiteres Eindringen von infizierten Wildschweinen aus Polen minimieren soll.

Dabei einigten sich die beiden Parteien unter anderem darauf, die Tilgung des Schwarzwilds – bis zu maximal zwei Tiere pro 1000 Hektar – im östlichen Schutzkorridor von Bad Muskau im Norden zu beginnen und entlang der Grenze zu Polen bis nach Zittau im Süden voranzutreiben.

«Wir sind sehr froh über die Verständigung und die Einigung über diese wichtige Maßnahme der Schweinepestbekämpfung», sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Die Jägerinnen und Jäger innerhalb des östlichen Schutzkorridors seien die entscheidenden Akteure zur erfolgreichen Umsetzung dieses Konzepts.

Nachdem der im Juli vorgelegte Tilgungsplan zunächst vom Landesjagdverband als «nicht ausgewogen und in keiner Weise zielführend» kritisiert wurde, hatte das Sozialministerium Vertreter des Verbandes zu einem Gespräch eingeladen.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die Wildschweine und Hausschweine betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Für den Menschen sowie für andere Tierarten ist die ASP nicht gefährlich. Bislang gibt es keine Impfung für Schweine als vorbeugenden Schutz. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände wie Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge oder Futter übertragen werden.

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