- Sozialberatungs- und Rechtshilfezentrum für Verbraucher
Ab September können Personen mit geringem Einkommen nun günstige Rechtsberatung vom Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen. Die Zentrale in Potsdam teilte mit, dass die Standardrechtsberatung nun nur noch 5 Euro kostet, statt wie bisher 20 Euro, wenn ein Berechtigungsnachweis vorgelegt wird.
Berechtigte sind Personen, die staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Auch Personen, die von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, können von diesem reduzierten Preis profitieren.
"Niemand sollte aufgrund finanzieller Einschränkungen auf Rechtsberatung verzichten müssen", betont der Direktor der Verbraucherzentrale, Christian A. Rumpke. Die allgemeine Rechtsberatung umfasst verschiedene Themen wie Kaufverträge und Dienstleistungsverträge. Rumpke erläutert weiter: "Probleme wie eine verdeckte Zeitungsabonnements, eine überteuerte Handwerkerrechnung oder Schwierigkeiten bei der Kündigung eines Mobilfunkvertrags können Menschen mit geringem Einkommen besonders belasten."
Die Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sieht in der Einführung des Sozialtarifs "ein starkes Zeichen für soziale Gerechtigkeit".
Die Verbraucherzentrale Brandenburg, mit Sitz in Potsdam, bietet ihre günstige Rechtsberatung nun auch für Personen an, die aufgrund verschiedener staatlicher Leistungen und Befreiungen berechtigt sind. Unter Leitung der Potsdamer Zentrale können berechtigte Personen nun Rechtsberatung zu Themen wie Kaufverträgen und Dienstleistungsverträgen zu nur 5 Euro in Anspruch nehmen.