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Soldaten verweigern Impfung: Geldstrafe

Gerichtsmikrofon
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts.

Ein Soldat, der sich trotz Befehlen seiner Vorgesetzten weigerte, sich impfen zu lassen, wurde vor dem Bezirksgericht Gardlegen mit einer Geldstrafe belegt. Er müsse wegen Gehorsamsverweigerung 40 Tagesstrafen zu je 75 Euro zahlen, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Gegen den Mann wurde Anklage erhoben, weil er sich im Dezember 2021 geweigert hatte, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, und ihm im März 2022 keine weiteren Impfungen oder Auffrischungsimpfungen gestattet worden waren, darunter Tetanus, Diphtherie, Polio und FSME. Der Soldat wurde angeblich von einer der beiden Taten freigesprochen, da nicht geklärt werden konnte, ob ein Befehl ergangen war. Dieses Urteil ist nicht endgültig.

Soldaten der Bundeswehr müssen geimpft sein. Hierzu zählen beispielsweise Impfungen gegen Masern, Hepatitis und Influenza. Ab November 2021 gilt diese sogenannte Toleranzpflicht auch für die Corona-Impfung.

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