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:-( - Smileys auf den Wahllisten des Labour Council nicht erlaubt

Das Bild der blinden Gerechtigkeit..aussiedlerbote.de
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:-( - Smileys auf den Wahllisten des Labour Council nicht erlaubt

Die Vorschlagsliste für die Betriebsratswahlen mit Smiley-Gesichtern ist ungültig. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln am Freitag entschieden. Der Wahlvorstand hatte die Liste mit dem Symbol bei einer Betriebsratswahl in einem Logistikunternehmen abgelehnt, wogegen fünf Beschäftigte des Unternehmens geklagt hatten.

Nach Auffassung des Gerichts ist das Symbol unzulässig, wenn es wie ein Smiley nur eine Stimmung oder einen Gefühlszustand ausdrückt, keine eindeutige Wortsubstitutionsfunktion hat und deshalb in der Regel nicht aussprechbar ist.

Bei der Wahl hatten die Arbeitnehmer zunächst einen Wahlvorschlag mit der Bezeichnung "fair.die" eingereicht. Der Wahlausschuss lehnte diesen Vorschlag wegen Verwechslungsgefahr mit der Liga Verdi ab, ebenso wie die Liste "fair :-)" und andere Vorschläge mit Smiley-Gesichtern. Wie die Gerichte nun entschieden haben, ist dies richtig. Der Wahlausschuss verwendete schließlich die Namen der ersten Bewerber auf der Liste als Kennwort.

Die Betriebswahlen wurden jedoch aus anderen Gründen für ungültig erklärt: Wie das Gericht feststellte, hatte der Wahlausschuss zu Unrecht eine allgemeine Briefwahl für einen Betriebsstandort in Troisdorf angeordnet, obwohl dieser in der Nähe des Hauptbetriebs am Flughafen Köln/Bonn liegt.

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Quelle: www.dpa.com

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