- Sex für Geld und Drogen: Kindesmissbrauch verurteilt
Nach seiner Geständnis wurde ein 27-Jähriger vom Münchner II Regionalgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen teilweiser schwerer sexueller Nötigung von drei Minderjährigen verurteilt. Zusätzlich muss er dem jüngsten Opfer eine Entschädigung zahlen und eine Spende an eine gemeinnützige Organisation leisten. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten eine zweijährige Bewährungsstrafe beantragt, die auch dem Angeklagten als Höchststrafe im Falle eines Geständnisses angeboten worden war.
Laut der Staatsanwaltschaft hatten die Mädchen, die im Sommer 2020 11 oder 12, 12 und 15 oder 16 Jahre alt waren, ihrem Nachbarn, der im selben Haus in Peiting (Landkreis Weilheim-Schongau) wohnte, über einen Messenger-Dienst Sex gegen Geld und Drogen angeboten, was zum Missbrauch führte. Die Mädchen benötigten Geld und die jüngste, die zum Zeitpunkt abhängig war, wollte auch Cannabis vom Angeklagten, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Keine Schuldzuweisung trotz aktiver Rolle der Mädchen
In ihrer Schlussrede betonte die Staatsanwältin, dass die aktive Rolle der Mädchen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollte, jedoch keine Schuldzuweisung stattfinden dürfe: "Diese ganze Situation hätte von einem erwachsenen Mann klar abgelehnt werden müssen." Aufgrund des Bedauerns des Angeklagten, der bereits eingeleiteten Täter-Opfer-Aussprache, einer Entschuldigung und einer guten Prognose ist die niedrige Strafe gerechtfertigt. Zudem wurde auch von der Vertreterin der Mitklägerin erwähnt, dass das jüngste Mädchen seine Vergangenheit hinter sich gelassen hat und aufgrund des Geständnisses einer weiteren Gerichtsvollziehung entgangen ist.
Der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte hat nun fast ein Jahr in Untersuchungshaft verbracht. Seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Der Nachbar des Angeklagten, der 27 Jahre alt war, missbrauchte drei Kinder, darunter eines, das 11 oder 12, 12 und 15 oder 16 Jahre alt war, obwohl sie ihm Sex gegen Geld und Drogen angeboten hatten. Es ist wichtig zu betonen, dass die Handlungen der Mädchen den Missbrauch nicht rechtfertigen; ein Erwachsener sollte Kinder niemals auf diese Weise ausnutzen.