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Senator Gaebler setzt sich für eine integrative Beteiligung an Bauprojekten ein

Der Senat will die Entwicklungsinitiativen durch das 'Schneller-Bauen-Gesetz' beschleunigen. Der sponsierende Senator erspart den Bezirkseinwänden, indem er behauptet, dass sie nicht übersehen werden.

- Senator Gaebler setzt sich für eine integrative Beteiligung an Bauprojekten ein

In Senator Gaeblers Sichtweise entzieht das geplante "Gebäudebeschleunigungsgesetz" Berlins den Bezirken nicht ihre Kompetenzen in der Überwachung von Bauprojekten. Wie er im RBB-InfoRadio erklärte, sind die Bezirke normalerweise für die Stadtplanung zuständig, es gibt jedoch Fälle, in denen eine Eingriffsmöglichkeit auf Landesebene erforderlich ist, beispielsweise beim Bau von Wohnungen mit stadtweitem Impact.

Gaebler möchte diese Abläufe durch klarere Rollenverteilungen vereinfachen. "Wenn das Land zuständig ist, sollte es auch das letzte Wort haben", betonte er. Aktuell sind die Verantwortlichkeiten etwas verworren, was er ändern möchte.

Das Senate plant rund 50 rechtliche Anpassungen, davon betreffen nur vier die Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Land und Bezirken. Gaebler erklärte, dass es sich dabei mainly um Klarstellungen handelt, wie beispielsweise die Anerkennung des Wohnungsbaus als dringende stadtweite Aufgabe, was eine gemeinsame Verantwortung in solchen Fällen ermöglicht.

Das "Gebäudebeschleunigungsgesetz" soll am Dienstag verabschiedet werden und enthält verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Projektvorbereitung und -ausführung, insbesondere im Wohnungsbau, der oft mehrere Jahre dauert. Darunter fallen die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsprozessen, die Einführung von Fristen für die Überprüfung und Verarbeitung sowie die Klarstellung der Verantwortlichkeiten zwischen Land und Bezirken.

Umweltgruppen haben Bedenken geäußert, dass die schnelleren Bauprozesse den Naturschutz und den Artenschutz beeinträchtigen könnten. Gaebler bestätigte jedoch, dass keine Kompromisse bei diesen Themen gemacht werden. "Wir haben nur bestimmte Fristen beschleunigt", betonte er, und bestehende Ausnahmen gelten auch für den Bau von Wohnungen oder sozialen Infrastrukturen.

Die Europäische Union hat Interesse an der Überprüfung des "Gebäudebeschleunigungsgesetzes" von Berlin gezeigt und betont die Umweltauswirkungen. Gaebler versicherte jedoch, dass das Gesetz trotz der beschleunigten Abläufe den Naturschutz und den Artenschutz beim Wohnungsbau und der sozialen Infrastruktur nicht beeinträchtigen wird.

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