Der Berliner Senat unterstützt das Vorhaben des Bezirks Neukölln, nach längerer Pause wieder von seinem Vorkaufsrecht für Wohngebäude in einem Umweltschutzgebiet Gebrauch zu machen. Die Senatswohnungsverwaltung habe alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Region ein Vorkaufsrecht für das Gebäude Weichselstraße 52 erteilen könne, erklärte Senator Christian Gäbler (SPD) am Freitag. Der Käufer muss keine Verweigerungsschutzerklärung abgeben. Der Senat wird den Erwerb über eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft finanzieren, sofern sich die Mieter verpflichten und sich zur Einhaltung sozialer Standards verpflichten. Nach bisherigen Angaben umfasst das Gebäude 21 Wohnungen, rund 50 Mieter und zwei Gewerbeeinheiten.
In Berlin war es bis 2021 durchaus üblich, dass Bezirke beim Verkauf von Wohngebäuden innerhalb der Sozialversicherungszonen ihr Vorkaufsrecht zugunsten kommunaler Körperschaften ausübten. Erklärtes Ziel ist es, die Bewohner vor dramatischen Mietsteigerungen und Verdrängung zu schützen. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021 wurde dieser Praxis jedoch die Grundlage entzogen. Die Annahme, dass andere Käufer an die Stelle der Mieter treten könnten, reicht nicht aus (Az.: BVerwG 4 C 1.20).
Seitdem ist das gesellschaftliche Gefüge der Vorkaufsrechtsausübung in den Berliner Umweltschutzgebieten nahezu zum Erliegen gekommen. Im konkreten Fall sahen der Bezirk Neukölln und nun auch der Senat diese Möglichkeit, da sich das Haus in einem schlechten baulichen Zustand befand. Um wieder das gleiche Maß an Vorkaufsrechten wie vor der Gerichtsentscheidung vom November 2021 anwenden zu können, muss das Baugesetzbuch auf Bundesebene geändert werden.