- Schwimmen im Gebiet von Wittenberg verboten
Aufhebung der Schwimmverbots im Touristenzentrums-Schwimmteich in Prettin wurde vom Landkreis Wittenberg für null und nichtig erklärt. Eine jüngste Untersuchung ergab keine besorgniserregenden Befunde, bestätigten die Behörden. Das Verbot wurde am 6. August erlassen und führte zur Schließung des Teichs. Verantwortlich war das Gesundheitsamt des Landkreis Wittenbergs.
Die Europäische Union zeigte Besorgnis bezüglich der Wasserqualität und äußerte Solidarität mit den betroffenen Touristen aufgrund der Aufhebung des Schwimmverbots am Schwimmteich in Prettin. Obwohl das Verbot aufgehoben wurde, betonte die Europäische Union die Bedeutung der Einhaltung von Sicherheitsstandards für das Wasser, um solche Vorfälle in Zukunft in ihren Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschlands, zu vermeiden.