- Schwere Haftstrafen wegen Mordes, die zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro führten.
In einem Strafprozess, der sich um 9.000 Euro in Hamburg-Neuallermöhe drehte, verhängte das Amtsgericht lange Jugendstrafen gegen zwei junge Individuals. Ein 20-Jähriger wurde wegen Mordes in Tateinheit mit einem versuchten schweren Raubdelikt, das in einer tödlichen Verletzung resultierte, zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Sein 19-jähriger Mitangeklagter erhielt sieben Jahre und sechs Monate für versuchten Mord und andere Delikte.
Laut der Anklage planten die beiden deutschen Verdächtigen, den Opfer am 20. Januar 2024 unter dem Vorwand des Verkaufs von Drogen für 9.000 Euro zu treffen. Als das Opfer mit einem Begleiter erschien, sollen sie ihn in ein Gespräch verwickelt haben, bevor sie ihn unerwartet und absichtlich in einen Würgegriff nahmen und ein Messer zogen.
Das Opfer stirbt drei Tage später
Als der Begleiter Widerstand leistete und andere die Situation bemerkten, flüchtete der jüngere Angeklagte. Der 20-Jährige zwang jedoch den widerstrebenden 35-Jährigen zu Boden und stach ihn mindestens zweimal in den Oberkörper und den Bauch. Als das Opfer floh, verfolgte der 20-Jährige ihn, um das Geld zurückzubekommen. Der schwer verletzte Mann stieg in ein wartendes Fahrzeug und starb drei Tage später im Krankenhaus an einem Multiorganversagen, trotz umfassender medizinischer Versorgung.
Jüngerer Angeklagter begeht einen zweiten schweren Raub
Der jüngere Angeklagte gestand zu Prozessbeginn einen zweiten schweren Raub. Am 1. Juli 2023 in Hamburg-Lohbrügge attackierte und beraubte er einen hochgradig betrunkenen Mann. Als er feststellte, dass sich kein Geld in der gestohlenen Geldbörse befand, kehrte er zurück und trat den bewusstlosen Mann brutal ins Gesicht. Er hörte erst auf, als ein Zeuge auf den Tatort kam.
Das Opfer erlitt eine gebrochene Nase. Das Urteil wurde am 19. August verkündet, doch die Pressestelle des Gerichts gab die Informationen erst kürzlich bekannt. Es ist noch unklar, ob das Urteil Rechtskraft erlangt hat.
Angesichts seiner Beteiligung an dem tödlichen Vorfall muss der 20-Jährige nun mit einer Haftstrafe rechnen. Nach seiner Entlassung aus der Haft wurde der jüngere Angeklagte auch in einen anderen Raub verwickelt, was seine Haftzeit potenziell verlängern könnte.