Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung sollen einfacher in der Berliner Verwaltung arbeiten können. Ab sofort können diese auch dann eingestellt werden, wenn gerade keine entsprechende Stelle frei ist, wie Finanzsenator Stefan Evers am Montag (CDU) mitteilte.
In dem Fall wird ein Beschäftigungsverhältnis vorerst auf bis zu zwei Jahre befristet. In dieser Zeit sollen die neuen Beschäftigten mit schwerer Behinderung die Möglichkeit haben, eine freien Stelle in der Verwaltung zu finden und sich fundiert einzuarbeiten. Ziel sei, ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu schaffen, so Evers.
Die neue Regelung gilt dem Senator zufolge in der Verwaltung auf Landes- und Bezirksebene, aber auch in sogenannten nachgeordneten Dienststellen wie dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). Bislang musste immer eine entsprechende vakante Stelle vorhanden sein, um zum Beispiel eine Person aus einer Werkstatt für behinderte Menschen beim Land Berlin zu beschäftigen.
Laut Finanzverwaltung hat das Land die gesetzliche Mindestquote von fünf Prozent bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zuletzt klar überschritten. Die Quote lag 2020 bei 7,17 Prozent und 2021 bei 7,02 Prozent, aktuellere Daten liegen nicht vor.
Vergleicht man die Beschäftigungsquoten der vergangenen Jahre, ergibt sich den Angaben zufolge eine leicht rückläufige Entwicklung. «Daher darf in diesem Bereich nicht nachgelassen werden», sagte Evers. «Das Land Berlin muss auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber bleiben – für alle Menschen.»
Hintergrund der Maßnahme ist auch der Fachkräftemangel. Der Senat rechnet mit knapp 40.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst Berlins, die bis 2031 altersbedingt ausscheiden. Nachwuchs wird deshalb dringend gesucht, auch Seiteneinsteiger sind willkommen. Abgesehen von der nun geänderten Stellenregelung gibt es noch andere Fördermöglichkeiten, schwerbehinderte Menschen bei ihrem Einstieg in die Verwaltung zu unterstützen.