Mönchengladbach - Schwangere Frau zu Tode gefahren: Freiheitsstrafe für 19-Jährigen
19-jähriger Fahrer wird wegen Totschlages an einer 31-jährigen schwangeren Frau in Mönchengladbach, Deutschland, zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt haben. Der Beschuldigte wurde von dem Landgericht wegen fahrlässigen Totschlags, Flucht nach Verletzung einer Person und Versuch mörderischen Beihilfe schuldig gesprochen. Das Gericht übertraf die Anklage-Einschätzung.
Am 5. November des vorigen Jahres in Hückelhoven ereignete sich das Unfallgeschehen, bei dem der Beschuldigte eine rote Ampel überfahre und eine 31-jährige schwangere Frau und ihr Ungeboreneses mit seinem Wagen mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h traf. Die Frau und ihr Ungeborenes starben später im Krankenhaus.
19-jähriger Fahrer fuhr nach dem Unfall weiter
Gegen die Verteidigungsvorschläge des Anwalts entschied das Gericht nicht unter jugendlichem, sondern unter erwachsenem Strafrecht. Richter Martin Alberting begründete seine Entscheidung mit dem sicheren und klugen Benehmen des Beschuldigten und seinem bisherigen Lebensverlauf.
Nach Aussagen des Gerichts war der Beschuldigte bei dem Unfall mit einem Blutalkoholgehalt von 1,9 Promille und unter dem Einfluss von Kokain betäubt. Nach dem Zusammenstoß fuhr der Beschuldigte ohne Hilfeleistung an den Unfallopfern fort. Er hielt auf, als ein Zeuge ihn überholte und sein Fahrzeug etwa 400 Metern entfernt blockierte.
19-jähriger dachte, er habe nur ein Objekt getroffen
Der Beschuldigte sagte vor Gericht aus, er habe nur ein Objekt getroffen und die Frau nicht wahrgenommen. Das Gericht sah dies als Selbstverteidigung an. "Was konnte das Objekt sein, gegeben die Schäden am Heckscheibe?", fragte der Richter. Das Gericht war überzeugt, dass "sie wussten, dass sie eine Person getroffen hatten."
Während des Gerichtsverfahrens bat der Beschuldigte um Entschuldigung bei den Verwandten der Opfer unter Tränen. Er zeigte jeden Tag Scham und wollte jede Strafe hinnehmen. "Ich werde neugierig sein", sagte der Richter. Der Beschuldigte erschien überrascht nach dem Urteil. Sein Anwalt hatte Probebefrist gefordert. Der Anklage forderte zwei Jahre und vier Monate Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Unfallgeschehen ereignete sich in der Stadt Hückelhoven, die in Nordrhein-Westfalen liegt. Der Unfallort war in der Nähe einer stark befahrenen Kreuzung, die für den Verkehr bekannt ist. Nach dem Urteil äußerten sich die Angehörigen der Opfer bei der Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach ihre Enttäuschung und forderten eine härtere Strafe. Der Beschuldigte, trotz seiner Haftstrafe, hat während der Gerichtsverfahren seine Reue gezeigt und seine Fehler anerkannt.