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Schultz fordert von der Bundesregierung eine klare Stellungnahme zur Intel-Vereinbarung

Das Logo von Intel auf der Elektronikmesse IFA..aussiedlerbote.de
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Schultz fordert von der Bundesregierung eine klare Stellungnahme zur Intel-Vereinbarung

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts fordert Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Sven Schulz die Bundesregierung auf, gegen die Niederlassung des US-Chipherstellers Intel in Magdeburg vorzugehen und eine klare Stellungnahme abzugeben. Der MDR Sachsen-Anhalt zitierte den CDU-Politiker am Donnerstag mit den Worten: „Ich wünsche mir, dass die Bundesregierung die Finanzierungssituation aller derzeit problematischen Projekte, insbesondere für uns in Sachsen-Anhalt, klärt.“ Schulz sagte, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könne erhebliche Auswirkungen haben Unsicherheit.

Zumindest ein Teil der milliardenschweren Finanzierung von Intel soll Berichten zufolge aus dem Klima- und Transformationsfonds stammen, aus dem die Bundesregierung mehr Klimaschutz- und Wirtschaftstransformationsprojekte zu Lasten der Wirtschaft finanziert. Der Fonds war vom Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Karlsruhe am Mittwoch betroffen. Der Bund darf daher die Mittel zur Bewältigung der Corona-Krise in Höhe von insgesamt 60 Milliarden Euro nicht für den Klimaschutz verwenden. Die Änderungen am Nachtragshaushalt 2021 sind verfassungswidrig.

Der Bund hofft auf eine Ansiedlungshilfe in Höhe von rund 10 Milliarden Euro. Nach aktuellen Informationen investiert Intel inklusive Staatshilfen mehr als 30 Milliarden Euro. Das Unternehmen hofft, ab 2027 in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts mit der Chipproduktion beginnen zu können. Tausende Arbeitsplätze könnten entstehen.

Wirtschaftsminister Robert Harbeck (Grüne) betonte am Mittwoch, dass alle Versprechen eingelöst werden. Unterdessen soll die Bundesregierung Projekte, die aus dem Klima- und Transformationsfonds gefördert worden wären, vorübergehend auf Eis gelegt haben. Dies gilt für Verpflichtungsaufträge ab 2024 und den Folgejahren – mit Ausnahme von Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.

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Quelle: www.dpa.com

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