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Schnelle Einigung auf Krankenhausreform: Hoffnungen enttäuscht

Ein Schild mit der Aufschrift "Krankenhaus" weist den Weg zur Klinik..aussiedlerbote.de
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Schnelle Einigung auf Krankenhausreform: Hoffnungen enttäuscht

Kurz vor dem Treffen von Bund und Ländern zur Krankenhausreform macht Bayern Hoffnungen auf eine rasche Einigung zunichte. Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur (DPA) am Mittwoch in München, der überarbeitete Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sei "reine Kosmetik". Am Donnerstag wollen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern in Berlin über die geplanten Gesetzesänderungen beraten.

"Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ignoriert in dem Papier weiterhin die Kernforderungen der Länder. Die kleinen Nachbesserungen am Gesetzentwurf reichen nicht aus", sagte Gerlach. Dies seien "schlechte Vorzeichen" für die Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

"Die Krankenhausreform darf die Krankenhausversorgung in der Region nicht gefährden", so Gerlach. Bayern bestehe daher "weiterhin auf einer grundlegenden Überarbeitung des Reformprogramms. Wir werden weiterhin alles tun, um uns gegen diese Eingriffe in die Planungskapazität der Krankenhäuser in den Ländern zu wehren."

Gerlach: "Die Krankenhausreform wird nur gelingen, wenn der Bund das strukturelle Finanzdefizit der Kliniken angeht." Die bisher angekündigten kurzfristigen Maßnahmen sind bestenfalls Kosmetik und reichen nicht aus.

In diesem Sommer haben sich Bund und Länder weitgehend auf die Grundzüge der Kliniksanierung geeinigt. Seit Wochen läuft die Vorbereitung des Gesetzentwurfs.

Das Reformkonzept sieht eine Umstellung des Vergütungssystems auf eine Fallpauschale vor, um den finanziellen Druck auf die Krankenhäuser durch den Anstieg der Fallzahlen zu verringern. So sollen sie in Zukunft 60 Prozent der Vergütung für erbrachte Leistungen erhalten. Die Finanzierung der Krankenkassen soll sich an einer genaueren Definition der von den Kliniken versorgten Gruppen orientieren. Ziel ist es, einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten, z.B. in Bezug auf Ausstattung, Personal und Behandlungserfahrung.

Quelle: www.dpa.com

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