- Schlussfolgerung des Prozesses für den Fall der Stones-Konzertkarte
Im Fall von Sonderzugangsberechtigungen für das 2017er Rolling Stones-Konzert in Hamburg hat das Landgericht die Strafverfahren gegen eine ehemalige hochrangige Finanzbeamtin eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hat dieser Einstellung unter der Bedingung einer Strafzahlung zugestimmt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die 64-Jährige muss eine niedrige sechsstellige Summe bezahlen, mindestens 10.000 Euro.
Die ursprünglichen Vorwürfe richteten sich gegen die ehemalige Beamtin, die eine Bestechung angenommen haben soll, während sie einen Untergebenen dazu angestiftet haben soll, Unrecht zu tun. Im Jahr 2019 hatte ein Hamburger Amtsgericht der Beamtin eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 170 Euro auferlegt, gegen die sie Einspruch eingelegt hatte.
Zwei zugelassene und autorisierte Eintrittskarten
Während des Berufungsverfahrens gestand die ehemalige Finanzbeamtin die Vorwürfe. Sie nahm zwei Eintrittskarten von dem damaligen Amtsleiter des Nordbezirks an, die aus einer von der regulären Verkaufsstelle getrennten Quote stammten. Außerdem unterschrieb sie als disziplinarisch Vorgesetzte einen verspätet datierten Brief, in dem sie dem Amtsleiter die Teilnahme an einem Vorabend-Event und die Vergabe von vier kostenlosen Eintrittskarten an seine Begleiter genehmigte.
Amtsleiter und Stellvertreter zu Geldstrafen verurteilt
Der Nordbezirk hatte das Konzert mit geschätzten 82.000 Besuchern in Hamburg Stadtpark unterstützt. Der Amtsleiter wurde am 8. April 2022 wegen Annahme und Vergabe von Bestechungsgeldern zu 180 Tagessätzen à 120 Euro verurteilt, jedoch von den Vorwürfen der Hauptkorruption und des unethischen Verhaltens freigesprochen. Sein ehemaliger Stellvertreter wurde der Annahme von Bestechungsgeldern und der Beihilfe für schuldig gesprochen und muss eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 110 Euro zahlen. Zwei Mithäftlinge, die für die Veranstaltung bei der Event-Agentur verantwortlich waren und des Bestechungsvorwurfs beschuldigt wurden, wurden freigesprochen.
Bundesgerichtshof kassiert Urteil gegen Amtsleiter
Das Bundesgerichtshof (BGH) hat im August des Vorjahres das Urteil kassiert und den Fall an eine andere Abteilung des Landgerichts zurückverwiesen (Az.: 5 StR 447/22). Das Urteil sei "schwerwiegend fehlerhaft" gewesen, wie der 5. Strafsenat des BGH erklärte.
Obwohl das Urteil aufgehoben wurde, bleibt die Verbindung der ehemaligen Finanzbeamtin mit dem Rolling Stones-Konzert in Hamburg nach wie vor bestehen. Sie nahm zwei VIP-Eintrittskarten als Bestechung an, die Teil einer exklusiven Quote für das 2017er Rolling Stones-Konzert in Hamburg Stadtpark waren.