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Schleswig-Holstein beteiligt sich am Programm

In Schleswig-Holstein gibt es einen Vorstoß für eine Opt-out-Regelung bei der Organspende im Bundesrat, weil es an Spenderorganen mangelt. Diese Idee wurde bereits im Jahr 2020 vom Bundestag abgelehnt.

Ein Organspenderausweis, aufgenommen im Gesundheitsministerium.
Ein Organspenderausweis, aufgenommen im Gesundheitsministerium.

Alternative Option für Widerstand - Schleswig-Holstein beteiligt sich am Programm

Der nördliche deutsche Bundesland Schleswig-Holstein hat sich einer Bundesrat-Initiative aus Nordrhein-Westfalen angeschlossen, um die Beilegung von Einwänden bei Organspenden einzuführen. Das vorgeschlagene Gesetz besagt, dass alle Personen in Deutschland als Organspender angesehen werden, es sei denn, sie äußern ihren Widerstand. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) kündigte diese Entscheidung am Montag an, wobei die Knappheit an spendeten Organen der Grund dafür sei. "Es gibt zu viele Menschen in Deutschland, die auf ein Spendenorgan warten, weil es zu wenig spendeten Organe gibt", erklärte sie am Dienstag. Derzeit warten 394 Menschen in Schleswig-Holstein auf ein geeignetes Transplantat.

Ministerin von der Decken versicherte, dass niemand gezwungen werden würde, Organspender zu werden. Allerdings wäre es notwendig, wenn jemand dies nicht wollte, seine Ablehnung auszudrücken. Nach dem Entwurf des Gesetzes könnten Einwände in das Organspendenregister, in eine Organspendenkarte, in eine Patientenanweisung oder in irgendeiner anderen schriftlichen Form eingetragen werden. Alternativ könnten Menschen auch ihren Verwandten mündlich ihre Ablehnung sagen. Keine Begründung ist erforderlich für solche Einwände. Nach dem vorgeschlagenen Gesetz soll Organspenden nicht erlaubt sein, wenn der Verstorbene die Bedeutung von Organspenden nicht verstanden hat und daher keine Zustimmung gegeben hat.

Gemäß der aktuellen Rechtslage können Organe und Gewebe nur nach dem Tod entfernt werden, wenn der Verstorbene zuvor zugestimmt hat. Im Fehlen einer Entscheidung werden Verwandte für ihr Urteil gefragt. Im Jahr 2020 hat der Bundestag gegen die Beilegung von Einwänden abgestimmt.

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