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Schießerei durch Wohnungstür: Acht Jahre Gefängnis

Er schoss vor der Tür seines pakistanischen Nachbarn. Beim Prozess in Hamburg forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für den Mann. Sogar sein Verteidiger sagte, er habe sich vor der Tat in einem Video von seiner „schlimmsten Seite“ gezeigt.

Mann steht wegen versuchten Mordes vor Gericht. Foto.aussiedlerbote.de
Mann steht wegen versuchten Mordes vor Gericht. Foto.aussiedlerbote.de

Rechtsextremismus - Schießerei durch Wohnungstür: Acht Jahre Gefängnis

Die Staatsanwaltschaft fordert eine achtjährige Haftstrafe für den Angeklagten in einem Prozess um den möglicherweise tödlichen Schuss eines Mannes durch die Wohnungstür seines Nachbarn. Die Staatsanwaltschaft erklärte am Donnerstag in einem Schuldeingeständnis vor dem Landgericht Hamburg, dass sich die 49-Jährige eines rassistisch motivierten Mordversuchs schuldig gemacht habe. Das Urteil wird am Donnerstag verkündet.

Der Deutsche gab das objektive Verbrechen zu, durch die Tür seines pakistanischen Nachbarn geschossen zu haben. Am 27. Mai soll er laut Anklage mit einem Repetiergewehr in die verschlossene Wohnungstür seines Nachbarn in Hamburg-Niendorf geschossen haben. Niemand wurde verletzt.

Der subjektive Aspekt wird insbesondere in der Analyse des Telefons deutlich, die seine dezidiert rassistische Einstellung zeigt. Die Merkmale eines grundlegenden Mordmotivs lagen vor, da der Angeklagte in erster Linie durch Ausländerhass und nicht durch angebliche Lärmbelästigung motiviert war. Das macht auch das Video vom Tattag deutlich – insbesondere das Video, das knapp eine halbe Stunde vor der Tat aufgenommen wurde. Dort machte der Angeklagte rassistische Äußerungen und erklärte anschließend: „Du wirst sterben.“

Die Verteidiger forderten eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren. Sie erklärte, dass es dem Angeklagten in der Aufnahme „am schlechtesten“ ging. Der Anwalt führte weiter aus, dass er es während des Prozesses versäumt habe, seinen Wunsch, die rechte Ecke zu verlassen, angemessen zum Ausdruck zu bringen. Es ist fraglich, ob eine Mordabsicht vorlag.

Polizeibericht vom 28. Mai 2023

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Quelle: www.stern.de

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