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Vorfall: Sauerstoffgerät in einer Mannheimer Klinik ausgeschaltet

Vorfall: Sauerstoffgerät in einer Mannheimer Klinik ausgeschaltet
Die Angeklagte verbirgt ihr Gesicht im Verhandlungssaal des Landgerichts Mannheim.

Vorfall: Sauerstoffgerät in einer Mannheimer Klinik ausgeschaltet

Das Landgericht Mannheim ist derzeit mit einem rechtlichen Verfahren befasst, das sich um ein Sauerstoffgerät dreht und die Frage aufwirft, ob eine ältere Person im Mannheimer Theresienkrankenhaus das Sauerstoffgerät ihres Mitbewohners absichtlich deaktiviert hat, um eine ruhige Nachtruhe zu genießen.

Als der Prozess am Freitag begann, enthielt sich die Angeklagte, eine 73-jährige türkische Frau, zunächst jeglicher Stellungnahme zu dem Fall. Die gegen sie erhobenen Anklagepunkte umfassen versuchten Mord und schwere Körperverletzung.

Das vermeintliche Opfer, eine Mitpatientin, die damals 79 Jahre alt war und inzwischen verstorben ist, war auf das Sauerstoffgerät angewiesen, da sich ihr Gesundheitszustand verschlechterte und sie während des mutmaßlichen Vorfalls Ende November 2022 an COVID-19 erkrankte.

Vorfall: Sauerstoffgerät in einer Mannheimer Klinik ausgeschaltet. 
 Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild

Es wird behauptet, dass die Angeklagte zuvor bereits das Sauerstoffgerät manipuliert hatte, woraufhin das Krankenhauspersonal sie vor der Gefahr für das Leben ihrer Mitbewohnerin warnte.

Gemäß der Darstellung der Staatsanwaltschaft erlitt das vermeintliche Opfer eine schwere Atemstörung, die als agonale Atmung bezeichnet wird und ihre Verlegung auf die Intensivstation erforderlich machte.

Bedauerlicherweise erlag die 79-Jährige zweieinhalb Wochen später einem Multiorganversagen, wobei die Deaktivierung des Geräts nicht die unmittelbare Ursache war.

Die Angeklagte verbarg ihr Gesicht

Beim Betreten des Gerichtssaals verbarg die Angeklagte ihr Gesicht hinter einem scharlachroten Ordner. Diese Frau, gekennzeichnet durch tiefe Augenringe, befindet sich in Untersuchungshaft.

Ein Dolmetscher half ihr, die Verfahren zu verstehen. Sie gab an, eine Witwe zu sein, die 1950 geboren wurde, konnte jedoch ihr genaues Geburtsdatum nicht erinnern. Trotzdem schwieg sie zu der Angelegenheit.

Stattdessen beleuchtete ihr Anwalt Facetten ihres Lebens und zeichnete das Bild einer zerrissenen Seele.

In der Türkei als Tochter von Bauern geboren, wuchs sie in bescheidenen Verhältnissen auf, ohne Kindergarten oder formale Bildung, und wurde als Jugendliche verheiratet. Ihr Ehemann, ein Gastarbeiter, zog Anfang der 1970er Jahre nach Deutschland und vereinigte sich später mit ihr und ihren Kindern. Er arbeitete im Bauwesen, während sie als Reinigungskraft tätig war.

Der Anwalt berichtete von ihrer Trennung aufgrund von häuslicher Gewalt und Untreue. Trotz der turbulenten Ehe war sie tief von seinem Tod betroffen. Ihre letzten Jahre verbrachte sie in einem Ein-Zimmer-Apartment in Mannheim, wo sie von Sozialhilfe lebte. Sie litt unter Einsamkeit, verbrachte Tage damit, auf ihre Wände zu starren, und litt unter Schlafproblemen.

Vorfall: Sauerstoffgerät in einer Mannheimer Klinik ausgeschaltet.  Foto: Unsplash License / Unsplash.com

Der Prozess beschäftigte sich auch mit ihrem Ruhebedarf. Eine Krankenschwester bestätigte das ausgeprägte Bedürfnis der Angeklagten nach Erholung und Schlaf. Dieser Wunsch kollidierte jedoch mit den Erfordernissen, die sich durch ihre kranke Mitbewohnerin ergaben.

Im Laufe des Tages unterbrach das vermeintliche Opfer wiederholt ihre eigene Sauerstoffzufuhr. Die Schwester musste etwa 20 Mal das Zimmer betreten, da die lauten Alarme, die ausgelöst wurden, selbst durch die geschlossene Zimmertür gut hörbar waren.

Die Frage, ob die Angeklagte an diesem bestimmten Abend tatsächlich das Sauerstoffgerät deaktiviert hat, bleibt in Dunkel gehüllt. Das Gericht erörterte verschiedene Aspekte, darunter, ob die Angeklagte die Warnung der Krankenschwester aufgrund möglicher Sprachbarrieren überhaupt verstand und ob sie physisch in der Lage gewesen wäre, das Gerät zu manipulieren.

Sechs weitere Verhandlungstermine sind angesetzt, und ein Urteil könnte am 5. Oktober fallen.

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