Amtsgericht Ansbach - Särge wurden in Gräber gesenkt und geöffnet: der Prozess gegen einen Gesetzentwurf nach dem anderen
Amtsgericht Ansbach Bei einer Beerdigung im Juli 2021 kam es zu einem Zwischenfall mit einem Sarg. Das Urteil für die Witwe des Verschütteten sei nun rechtskräftig, teilte die Justiz am Mittwoch mit. Sie wollte die Rechnung des Bestattungsunternehmens nicht bezahlen – jetzt musste sie es tun.
Als der Sarg ins Grab gesenkt wurde, lockerte einer der Sargträger seinen Gürtel und der Sarg fiel zu Boden, öffnete sich und brachte den Verstorbenen zum Vorschein. Dadurch konnte die Witwe Rechnungen in Höhe von rund 2.300 Euro nicht bezahlen. Sie fanden die von den Totengräbern bereitgestellten Riemen zu rutschig.
Die Richter kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Sicherheitsgurte wurden zuvor ohne Zwischenfälle verwendet. Der Bestattungsunternehmer hat die Sargträger (Kollegen des Verstorbenen) nicht bestellt und haftet daher nicht für die vorzeitige Freigabe der Schärpe.
Die Frau wurde im März 2023 zur Zahlung des Rechnungsbetrages verurteilt. Sie legte gegen die Entscheidung Berufung ein, zog sie jedoch später zurück. Es versteht sich, dass das Urteil nun rechtskräftig geworden ist.
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Quelle: www.stern.de