Salzgitter AG: Trotz Urteil zum Klimafonds sind noch Fördermittel verfügbar
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die laufende Sanierung der Stahlhütte Salzgitter AG. Vorstandsvorsitzender Gunnar Gröbler sagte am Donnerstag in Salzgitter, dass die zugesagten Mittel für den Aufbau einer CO2-armen Produktion aus dem Fonds kämen. Allerdings gibt es bereits einen rechtskräftigen Förderbescheid, der trotz des Urteils gilt. „Fonds sind daher nicht gefährdet.“ Am Donnerstag versicherte ihm auch Niedersachsen, dass sein Anteil nicht in Frage gestellt werde.
Bund und Länder haben dem Stahlkonzern insgesamt eine Milliarde Euro zugesagt, damit dieser das erste CO2-arme Stahlwerk bauen kann. Die 700 Millionen Euro kommen vom Bund und sollten eigentlich aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden, weitere 300 Millionen Euro steuert das Land bei. Insgesamt investiert das Unternehmen zwischen 2,2 und 2,4 Milliarden Euro in die laufende Transformation, die erste Anlage soll 2026 in Betrieb gehen.
Stahl kann dann als Ersatz für Kohle verwendet werden, wodurch CO2-Neutralität erreicht wird. Wasserstoff und grünen Strom produzieren. Auch Erdgas wird in der Übergangszeit zunächst als Energieträger genutzt. Groebler sagt, dass dadurch die CO2-Emissionen im Vergleich zum vorherigen Hochofen um 60 % reduziert wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine Umverteilung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2021 für verfassungswidrig und ungültig erklärt. Die Bundesregierung darf Mittel zur Bewältigung der Corona-Krise nicht für den Klimaschutz verwenden. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds haben, aus dem die Bundesregierung zahlreiche Förderprojekte finanzieren will.
Quelle: www.dpa.com