Justiz - Sachsen will weitere Maßnahmen wegen „Rechtsrock“-Konzert
Trotz des Gerichtsurteils zugunsten der Veranstalter der „Rechtsrock“-Konzerte will das sächsische Innenministerium weiterhin gegen solche Veranstaltungen vorgehen. „Wir werden unsere Truppen nicht abziehen“, sagte Innenminister Armin Schuster (CDU) am Dienstag in Dresden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen erließ eine Eilentscheidung, ohne über die wesentlichen Fragen zu entscheiden. Das Ministerium nimmt diese Angelegenheit ernst und wird diese Entscheidung überprüfen. In der Zwischenzeit können Sie Ihren eigenen Instrumentenkoffer verwenden. Es muss dafür gesorgt werden, dass es nie wieder zu „Rechtsrock“-Konzerten und „Heil Hitler“-Aufrufen kommt.
Nach der Entscheidung des OVG kann der Veranstalter des Konzerts der rechtsextremen Band – ein Hotelbesitzer im Torgauer Ortsteil Staupitz – seine Gewerbelizenz vorübergehend behalten. Wie das Gericht am Montag mitteilte, nahm der Richter die Klage des Mannes an. Im Februar dieses Jahres verbot ihm das Landesordnungsamt Nordsachsen das Geschäft. Das zuständige Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag des Gastwirts in dieser Sache ab, weshalb die Sache an das OVG verwiesen wurde.
Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts Bautzen gaben rechtsextreme Bands mehrere Konzerte in der Gaststätte. Nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird behauptet, dass strafbare Handlungen wie das „Sieg-Heil“-Rufen oder der Hitlergruß häufig begangen wurden, ohne dass der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Ordner oder Organisator eingegriffen hätte.
Die OVG behauptet nun, dass die Erkenntnisse zu möglichen Straftaten beim Konzert in amtlichen Bescheinigungen des Bundesamtes und des Landesamtes für Verfassungsschutz enthalten seien und von Gaststättenaufsichtsbehörden oder Gerichten nicht verwertet werden könnten. Grundlage hierfür sind die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Standards für die Weitergabe und Nutzung nachrichtendienstlich erhobener Daten. Dies ermöglicht nur eine Verteidigung besonders schwerer Straftaten, nicht aber der hier in Rede stehenden Straftat.
Das Gericht verwies auch auf das Gebot, das Verfassungsamt von der Polizei zu trennen. „Der Freistaat unterhält per Verordnung keinen Geheimdienst mit polizeilichen Befugnissen.“ Dies konnte nicht festgestellt werden, da keine andere Grundlage als „eine außerhalb der Reichweite der Verfassungsschutzbehörde liegende Feststellung der Unzuverlässigkeit des Antragstellers“ vorlag ".
Innenminister Schuster zeigte sich von dem Urteil überrascht. Der Umgang mit amtlichen Zertifikaten ist in den letzten Jahrzehnten einigermaßen normal geworden. „Das ist eine Option, die wir im Moment nicht haben. Aber es ist nur eine von vielen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, um solche Vorfälle in Sachsen zu vermeiden. Wir wollen keine Rechtsrock-Konzerte in Sachsen haben. Es gibt noch eine andere.“ Option und wir haben eine Reihe von Ideen.
Schuster sagte, das Repräsentantenhaus hoffe, die Entscheidung des Richters in die laufende Debatte über das Verfassungsschutzgesetz einfließen zu lassen. Wir haben die gesetzliche Ziellinie erreicht. Eine zentrale Aufgabe besteht darin, das Verbot der Trennung des Verfassungsdienstes von der Polizei gesetzlich zu verankern. „Wir werden einen Weg finden, die Arbeit des Verfassungsschutzes nicht unmöglich zu machen.“ Das Trennungsverbot bedeute nicht, dass jegliche Zusammenarbeit eingestellt werden müsse.
Lesen Sie auch:
Quelle: www.stern.de