- Rund 169.000 Rechtsmittel gegen Vermögenssteuerentscheidungen
In der Region Sachsen-Anhalt sind noch etwa 102.600 Einkommensteuererklärungen ausstehend, was etwa 10,2 % der Gesamtzahl ausmacht. Dies wurde vom Finanzministerium nach Anfragen bekannt gegeben. Bislang wurden etwa 907.400 Erklärungen registriert.
Gegen die neu bewerteten Grundsteuern wurden etwa 169.000 Einsprüche eingereicht, wobei bisher etwa 18.700 davon bearbeitet wurden. Grundstücks- und Landeigentümer waren verpflichtet, ihre Grundsteuererklärungen bis zum 31. Januar 2023 einzureichen.
Ab dem 1. Januar 2025 sollen die neuen Grundsteuern bundesweit fällig werden. Im Rahmen dieser Reform müssen etwa 36 Millionen Grundstücke im ganzen Land neu bewertet werden, basierend auf den Daten der Grundstückseigentümer. Für Gemeinden sind Grundsteuern eine wichtige Einnahmequelle. Die genaue Höhe, die jeder Eigentümer in Zukunft zahlen muss, hängt weitgehend von den von den Gemeinden festgelegten Steuern ab.
Das Finanzministerium teilte auch mit, dass in Sachsen-Anhalt laufende Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den neuen Grundsteuern bestehen. Es wird erwartet, dass Grundstückseigentümer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegen die Bewertungen vorgehen werden. Es ist unklar, ob die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen von der Justiz anerkannt werden und ob Änderungen erforderlich sind.
Das Finanzministerium gab bekannt, dass etwa 102.600 Grundsteuererklärungen aus Sachsen-Anhalt noch ausstehend sind und in die Zuständigkeit der lokalen [Gemeinden] fallen. Aufgrund der ab dem 1. Januar 2025 durchgeführten Reform werden die Gemeinden eine wichtige Rolle bei der Festlegung der neuen Grundsteuern spielen, da sie eine wichtige Einnahmequelle darstellen.