Ein Rückruf von Getränken bei Rewe und Edeka hat begonnen. Alle Kunden dieser Supermärkte sollten überprüfen, was sie dort zuletzt gekauft haben.
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Der Hersteller informiert seine Kunden nun über den Rückruf des Getränks. Das Produkt ist Teil des Sortiments von Rewe und einigen Edeka-Märkten.
Rückruf von Getränken bei Rewe und Edeka aufgrund des möglichen Risikos der Schimmelbildung
In Deutschland steht ein Rückruf fast auf der Tagesordnung. Kürzlich gab es einen dringenden Rückruf von Wurstwaren, vor dem sogar das Bundesamt für Verbraucherschutz gewarnt hat.
Aus den regelmäßigen Warnungen vor Lebensmitteln können Verbraucher schließen, dass Sicherheit und Kontrolle in der Lebensmittelproduktion ernst genommen werden. Nun ist ein weiteres Produkt aus dem Supermarkt betroffen.
Insbesondere wird das Getränk Wittenseer IsoSport Vital Zitrone-Kirsche zurückgerufen. Offenbar wurden "mikrobiologische Abweichungen" im Getränk festgestellt. Dies kann zu Schimmelbildung auf der Oberfläche und Geruchsveränderungen führen. Der Hersteller stellt aktuelle Informationen zum betroffenen Produkt bereit.
Laut Angaben wird das Getränk „Wittenseer IsoSport Vital Zitrone-Kirsche 0,7 Liter“ vom Markt genommen. Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 07.09.24. Das Getränk wurde in Mehrweg-Glasflaschen geliefert.
Das Produkt wurde vorsorglich vom Markt genommen. Dies betrifft Rewe und einzelne Edeka-Filialen. Das Getränk sollte auf keinen Fall konsumiert werden, warnt der Hersteller. Mögliche Schimmelbildung kann eine Gesundheitsgefahr darstellen.
In der Tat ist eine kleine Menge verschimmelter Nahrung für gesunde Menschen weniger gefährlich. Für andere Personengruppen kann der Konsum des Getränks jedoch zu Gesundheitsproblemen führen. Häufige Symptome sind:
- Erbrechen;
- Durchfall;
- Magenkrämpfe.
Wenn die Symptome über einen längeren Zeitraum anhalten oder schwerwiegender werden, sollten Verbraucher unbedingt einen Arzt aufsuchen. Hiermit sollte nicht gezögert werden.
Alle Kunden können das zurückgerufene Getränk an den jeweiligen Verkaufspunkt zurückgeben. Dabei wird eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises garantiert. Die Vorlage eines Kassenbelegs ist nicht erforderlich.