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Rückkehr eines Mordflüchtlings aus Bruchsal nach Deutschland

Fluchtmörder entgeht der Gefangennahme mehrere Monate lang, wird schließlich in der Republik Moldova festgenommen. Nach neun Monaten auf der Flucht landet er wieder hinter Gittern in einem deutschen Gefängnis.

Nach etwa zehn Monaten auf der Flucht wurde ein wegen Mordes schuldig gesprochener Strafgefangener...
Nach etwa zehn Monaten auf der Flucht wurde ein wegen Mordes schuldig gesprochener Strafgefangener in Baden-Württemberg wieder inhaftiert. (Archivfoto)

- Rückkehr eines Mordflüchtlings aus Bruchsal nach Deutschland

Nach etwa zehn Monaten auf der Flucht während eines überwachten Ausgangs befindet sich ein verurteilter Mörder wieder in Haft in einem Gefängnis in Baden-Württemberg. Das Justizministerium in Stuttgart bestätigte dies am Abend, ohne den genauen Haftort des 44-jährigen Häftlings zu nennen, der sich von dem Gefängnis in Bruchsal unterscheidet, in dem er bis Ende Oktober des Vorjahres untergebracht war.

Der Flüchtige entkam aus einem Kieswerk in Germersheim, Rheinland-Pfalz, während eines begleiteten Ausgangs, bei dem er von zwei Vollzugsbeamten begleitet wurde. Sein Knöchel-Fußfessel-Gerät wurde später im städtischen Bereich von Germersheim gefunden.

Er verbüßt derzeit eine lebenslange Freiheitsstrafe, bei der die Schwere der Tat durch das Landgericht Karlsruhe im Jahr 2012 festgestellt wurde. Er war für den Tod eines anderen durch Ersticken verantwortlich.

Nach einer neunmonatigen Fahndung wurde der 44-Jährige Ende Juli in Chișinău, der Hauptstadt von Moldawien, festgenommen. Das Justizministerium erklärte, dass die Kosten für seine Rückführung nach Deutschland ihm in Rechnung gestellt werden.

Laut Angaben der Behörden hatte der Mann während des überwachten Ausgangs ein Treffen mit seiner Frau und seinen Kindern, was seinen achten solchen Ausgang darstellte.

  1. Trotz der Bemühungen der Kommission, strenge Einhaltung seines Haftplans sicherzustellen, gelang es dem verurteilten Mörder, während eines weiteren überwachten Ausgangs zu entkommen.
  2. spätere Untersuchungen der Kommission ergaben, dass der 44-jährige Häftling die Regeln während seines Ausgangs verletzt hatte, was seine Flucht ermöglichte.

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